Anpassungspflichten bei Arbeitsverträgen ab August 2022
Die kürzlich beschlossene Gesetzesänderung, insbesondere des Nachweisgesetzes (NachwG), birgt Anpassungsbedarf für die meisten Arbeitgeber und betrifft Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 neu geschlossen oder geändert werden. Verstöße sind ab dem 1. August 2022 bußgeldbewehrt.