Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW zahlt Zuschüsse zur Energieberatung. Dabei wird zwischen der Initial- und Detailberatung unterschieden. Bei der Initialberatung werde im Zuge einer Betriebsbesichtigung von einem Fachmann der Energieverbrauch ermittelt und die Einsparpotenziale abgeschätzt. Diese Beratung wird von der KfW mit 80 Prozent der Kosten bezuschusst, wenn das Tageshonorar des Energieberaters 800 Euro nicht übersteigt. Die KfW fördert maximal zwei Beratungstage. In einer Detailberatung werden genaue Messungen durchgeführt und Einsparpotenziale exakt bewertet. Dafür gibt es einen Zuschuss von 60 Prozent. Die maximale Bemessungsgrundlage für die Detailberatung beträgt 8.000 Euro.

Günstige Kredite für die Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen gibt es ebenfalls bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen bietet die KfW unter dem Stichwort ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm zinsgünstige Darlehen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine deutliche Energieeffizienzsteigerung durch die Maßnahmen; und das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ vergibt für Investitionen in erneuerbare Energien zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden Anlagen zur regenerativen Stromproduktion sowie Anlagen zur regenerativen Wärmeerzeugung. Eine Kombination mit Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Förderung erneuerbarer Energien ist möglich.
Das BAFA bezuschusst über das Marktanreizprogramm den Kauf verschiedener regenerativer Wärmeerzeuger. Ausgenommen sind Anlagen in Neubauten. Die wichtigsten Zuschüsse im Überblick:

• Zuschuss für Solarkollektoranlagen: Für Neuanlagen bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche gibt es bis zum 31. Dezember 2011
120 Euro pro Quadratmeter, ab dem 1. Januar 90 Euro. Für alle Flächen darüber hinaus werden 45 Euro pro Quadratmeter gezahlt, für die Erweiterung bestehender Anlagen gibt es ebenfalls 45 Euro pro Quadratmeter zusätzlicher Kollektorfläche. Die Bedingung für die Zahlung ist die Heizungs- und Warmwasserunterstützung.

• Zuschuss für Holzpellets-Anlagen: Es gibt 36 Euro pro Kilowattstunde, aber mindestens 1.000 Euro bei Pelletöfen mit Wassertasche und 2.000 Euro bei Pelletkesseln beziehungsweise 2.500 Euro bei Pelletkesseln mit neuem Pufferspeicher mit mehr als 30 Liter Speichervolumen pro Kilowattstunde. Bedingungen sind unter anderem: fünf bis 100 Kilowattstunden Nennwärmeleistung, ein Kesselwirkungsgrad von mehr als 89 Prozent und eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A.

• Zuschuss für Holzhackschnitzel-Anlagen und Scheitholzvergaserkessel: 1.000 Euro je Anlage. Bedingung sind unter anderem: ein Pufferspeicher mit mehr als 30 Liter Speichervolumen pro Kilowattstunde und eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A. Der Scheitholzvergaserkessel darf maximal 15 Milligramm Staubeemissionen pro Kubikmeter erzeugen.

• Zuschuss für Wärmepumpen: 20 Euro pro Quadratmeter Gebäudefläche, aber maximal 2.400 Euro. Bei elektrisch betriebenen Luft/Wasser-Wärmepumpen gibt es die Hälfte. Bedingungen: eine Jahresarbeitszahl (JAZ) mit einem Wert von mehr als 4,0 bei Sole/Wasser und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, mehr als 3,3 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen und mehr als 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen; eine Umwälzpumpe Effizienzklasse A ist für alle Anlagen Voraussetzung.

(kostenloser Download der Broschüre “Energiesparen leicht gemacht”: www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Inhaltsbilder/Publikationen/Energiebrschuere_2011.pdf)