Volker Humeny:

Um eines klarzustellen: Kein Unternehmer muss Angst vor einer Betriebsprüfung haben – sofern er sich vernünftig verhält und gemeinsam mit seinem Steuerberater alle steuerlichen Dinge sauber und transparent handhabt. Gefährlich wird es nur für den, der Steuern tatsächlich hinterzogen hat. Dies ist in den zwei Wochen, die zwischen der Ankündigung der Prüfung und dem Termin liegen, nicht mehr geradezubiegen.

Volker Humeny ist Vorsitzender des Steuerberaterverbandes Düsseldorf.

Können sich Betriebsinhaber in regelmäßigen Abständen auf eine Steuerprüfung vorbereiten? Welche Unternehmen werden wann geprüft?

Es gibt natürlich Richtwerte, die sich an Firmengröße und Umsatz orientieren. Da viele gastgewerbliche Unternehmen in die Kategorie der Klein- und Kleinstbetriebe fallen, steht bei ihnen in der Regel eine Prüfung alle zehn bis 15 Jahre an. Durch das neue elektronische Risikomanagementsystem der Finanzämter kann es aber sein, dass bei Auffälligkeiten in wesentlich kürzeren Zyklen geprüft wird.

Was sind das für Auffälligkeiten?

Es gibt die sogenannte Richtsatzsammlung, die steuerlich relevante Daten zum Wareneinsatz und dem daraus resultierenden Umsatz enthält. Wer diese Richtwerte, sei es auch mit leichten Schwankungen nach oben oder unten einhält, wird sicherlich weniger auffällig, da es keinen Grund für Zweifel gibt.

Können Sie dies an einem Beispiel illustrieren?

Es ist eine Milchmädchenrechnung. Je nach Warengruppe, zu denen unter anderem alkoholische und nicht-alkoholische Getränke und natürlich die Speisen gehören, kann man den Aufschlag anhand der Einkaufs- und Verkaufspreise und damit den Soll-Umsatz des Unternehmens grob ermitteln. Wer hier nicht schummelt, fällt durchs Raster des elektronischen Risikomanagements.

Gibt es Ausnahmen?

Natürlich. Zum Beispiel kann es sein, dass der Wareneinsatz gestiegen, der Umsatz aber gesunken ist, wenn die Lieferanten etwa die Bierpreise erhöhen, der Unternehmer dies aber nicht an die Gäste weitergegeben hat. Das muss aber protokolliert werden, indem man Preislisten aufbewahrt, Besonderheiten immer dokumentiert und die Schwankung so belegen kann.

Haben Sie einen Rat für gastgewerbliche Unternehmer, wie sie mit einer Betriebsprüfung umgehen sollten?

Ich kann nur sagen: Lassen Sie die Kirche im Dorf und übertreiben Sie nicht. Gerade das Gastgewerbe ist durch die schnelle Ermittlung von Soll-Umsätzen sehr leicht zu durchschauen, und man weiß nie, wann das Finanzamt prüft. Am besten ist, der Unternehmer prüft seine Aufzeichnungen nach, indem er seinen Soll-Umsatz errechnet – damit er weiß, wo er steht. Und so er hat keine schlaflosen Nächte wegen einer Betriebsprüfung.

Das Gespräch führte Patrick Peters