Ebenso wenig kann er die Aufteilung des Trinkgeldes unter dem Personal dadurch erzwingen, dass er dem Mitarbeiter verbietet, selbst bei den Gästen zu kassieren. Der Kellner erhielt rund 500 Euro Trinkgeld monatlich. Der Arbeitgeber wollte eine Aufteilung des Trinkgeldes unter dem gesamten Personal erreichen.
Dafür sollte jeder Mitarbeiter seine Trinkgelder in eine Gemeinschaftskasse einzahlen. Als der Mann sich weigerte, durfte er nicht mehr bei den Gästen kassieren. Dagegen setzte er sich erfolgreich zur Wehr. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber eine solche Weisung nicht geben dürfe. Da die Empfänger Trinkgelder steuerfrei behalten dürften, stellten sie einen erheblichen Anteil des Einkommens dar.
Trinkgelder gehörten arbeitsrechtlich nicht zum Arbeitsentgelt, weil die Gäste sie freiwillig als persönliche Zuwendung aus einer positiven Motivationslage heraus erbrächten. Eine Dienstleistung solle besonders honoriert werden. Daraus folge, dass diese Zuwendungen dem Kläger unmittelbar zustünden.


1 Kommentar
Endlich passiert mal etwas in dieser Richtung. Nur leider haben eben Mitarbeiter, die in der Gastronomie arbeiten keine Lobby, zumal diese oftmals geringfügig beschäftigt sind. Es ist nach wie vor gängige Praxis auch ausgebildetes Fachpersonal mit 5,50 – 6,00 Euro abzuspeisen. Jemanden “fest” einzustellen, kostete dem Arbeitgeber zu viel wegen der Lohnnebenkosten. Ergo, bevor man gänzlich zu hause sitzt nimmt man die Minijob-Alternative in kauf, macht Überstunden etc. etc. ausgehend davon, daß es ja so etwas gibt wie Trinkgeld. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer! Trinkgelder müssen nicht nur abgegeben werden (im günstigstem Falle werden diese innerhalb der Belegschaft gerecht aufgeteilt), sondern diese werden dazu genutzt, um etwaige Defizite auszugleichen, schlimmer noch..Der Chef steckt sich diese in die eigene Tasche. Ich war mehrere Jahren in der Gastronomie unterwegs im Küchen- wie auch Servicebereich, war pünktlich, zuverlässig, korrekt bei Mitarbeitern und den Gästen beliebt..Nur wenn der Chef letztendlich hingeht, es sei ein Kündigungsgrund, “sein” Trinkgeld zu unterschlagen; schließlich würde die Belegschaft einmal! jährlich!! von ihm zum Essen eingeladen werden!! Ich hab´ihm unmittelbar meine Arbeitsklamotten, die ich ebenfalls selbst bezahlt habe, vor die Füße geschmissen.Leider ist´s so: da werden z.B. bis zu 45 “Mitarbeiter” innerhalb von 4 Monaten!!! auf Probe und vor allem kostengünstig “eingestellt” und benutzt, weil diese ein sogenanntes Praktikum bzw. “Wiedereingliederungsmaßnahme” seitens der ARGE absolvieren, alleinerziehende Mütter, Studenten, Schüler oder Rentner sind…Ich habe Gastroniebetriebe erlebt, deren Küchen von jetzt auf gleich geschlossen wurden, obwohl keine Notwendigkeit bestand und solche, die hätten geschlossen werden müssen aufgrund katastrophaler hygienischer Zustände…aber gerade die ließ die Stadt leben, weil..man kann da ja für kleines Geld “gut” essen…Tatsache ist: eigentlich wollte ich meinen Job für immer an den Nagel hängen. Nur ich kann´s nicht, weil es mehr für mich ist als ein Beruf..Drücken Sie mir die Daumen, daß mein nächster Arbeitergeber ein guter ist. MfG S. Dekkers
Kommentar by Sylvia Dekkers — 11. März 2012 um 22:19
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