Die Mindeststandards, mit der barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe kategorisiert werden (siehe Kas-ten), haben ihren Ursprung in einer Zielvereinbarung. Diese Vereinbarung wurde bereits im Frühjahr 2005 vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA und dem Hotelverband Deutschland (IHA) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (heute BAG Selbsthilfe), dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Deutschen Gehörlosen-Bund und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland geschlossen.

Neben den Standards in den einzelnen Kategorien sind in der Vereinbarung zwischen den beiden Branchenverbänden und den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung in Deutschland zahlreiche weitere wesentliche Maßnahmen enthalten, die für Barriefreiheit in Hotellerie und Gastronomie wichtig sind. Unter anderem gehört dazu, dass die Standards ständig überprüft und weiterentwickelt werden und sowohl DEHOGA als auch IHA und die Behindertenverbände Hotel- und Gaststättenbetriebe bei der Umsetzung der Standards unterstützen.

Das heißt konkret: Die Standards wurden eins zu eins in die Deutsche Hotelklassifizierung integriert. In Baden-Württemberg zum Beispiel schaut sich der DEHOGA-Landesverband alle Häuser an, die mit den Piktogrammen zur Barrierefreiheit werben möchten.

Diese Häuser werden dann so beraten und betreut, dass sie zügig ihr Ziel erreichen, für Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen als Übernachtungsziel attraktiv und ihren besonderen Ansprüchen gerecht zu werden. „Da, wo es kein solches regionales Angebot gibt, unterstützt der DEHOGA Bundesverband interessierte Mitglieder.

Wir informieren sie dann zum Beispiel über Zielvereinbarungen, Mindeststandards und mögliche Marketingmaßnahmen und können spezialisierte Partner empfehlen“, sagt Sandra Warden, zuständige Geschäftsführerin beim DEHOGA Bundesverband in Berlin. Zusammenarbeit besteht dabei vor allem mit der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo).

Standards überprüfen

Mit einer Checkliste, die die Partnerverbände erarbeitet haben, können Betriebe ihre Standards bei der Barrierefreiheit selbst überprüfen. Das sei problematisch, heißt es beim Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität: Häufig würden die Checklisten falsch ausgefüllt.

„Das hat aber meist nichts mit bewussten Falschaussagen zu tun, sondern mit Miss-verständnissen und Unkenntnis der Materie auf Seiten der Betriebe“, sagen die Experten. Deshalb soll es in Kürze ein Handbuch geben, in dem die Kriterien anschaulich erläutert und dargestellt werden und das den Umgang mit und die Erfassung von Barrierefreiheit für Hotel- und Gaststättenbetreiber erleichtern soll. Trotz allem ist die Selbstüberprüfung, hinter der die Unternehmens- wie auch Behindertenverbände stehen, alternativlos, sagt Sandra Warden.

„Die Fremdüberprüfung aller Standards würde sehr hohe Kosten verursachen. Damit wäre niemandem geholfen, und dieses wichtige Projekt der Barrierefreiheit könnte daran scheitern. Denn die Investition für eine spezielle Zertifizierung könnten die Betriebe in dieser Zielgruppe in der Regel nicht erwirtschaften.“ Absolut positiv stehen die Beteiligten Förderprojekten zur Fremdüberprüfung gegenüber; solche Maßnahmen gibt es bereits in Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg.

Sandra Warden, Geschäftsführerin beim DEHOGA Bundesverband in Berlin. Foto: DEHOGA

Zwar bezeichnet Sandra Warden barrierefreie Hotellerie und Gastronomie als „schwieriges Marktsegment“ – und erkennt dennoch die aufgrund der demografischen Entwicklung stetig wachsende Bedeutung. „Wir beschäftigen uns jetzt seit 2001 mit diesem Thema.Es war und ist ein steiniger Weg, umfassend zu informieren und zu sensibilisieren“, sagt sie.

„Aber mittlerweile wird immer mehr über Barrierefreiheit gesprochen, und viele Betreiber von Hotels und Gaststätten setzen graduelle Änderungen um, um zum Beispiel die Anforderungen der Kategorie A zu erfüllen und so für gehbehinderte Gäste oder Rollstuhlfahrer interessant zu werden.“

Andere gingen sogar so weit und spezialisierten sich auf Gäste mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen.

„Das ist aber nur ein sehr kleiner Teil, der diese Nische besetzt“, erklärt die DEHOGA-Geschäftsführerin. Eine „entschärfte“ Version der Mindeststandards soll in den kommenden Monaten unterzeichnet  werden, sobald die neue DIN-Norm abgeschlossen ist.

Diese „Zielvereinbarung“ light soll dann die Unternehmer ansprechen, die gerne barriefrei gestalten würden, aber nicht die Möglichkeit haben, die umfassenden Maßnahmen, die im Kriterienkatalog von 2005 in den einzelnen Kategorien aufgeführt sind, umzusetzen.

Barrierefreiheit hat auch immer etwas mit gutem Service zu tun. Hier wird ein Rollstuhlfahrer in Empfang genommen. Foto: Natko/Tabitha Harter

Die verschiedenen Kategorien werden dafür mit einem kleinen „i“ versehen, was für Information steht. Bei der Kategorie A-i zum Beispiel gilt dann als Mindestvoraussetzung nur, dass Zugänge maximal eine Stufe haben dürfen und alle notwendigen Durchgänge sowie Engstellen mindestens 70 Zentimeter breit sind.

Dafür muss der Betrieb jedoch alle Abweichungen von den Kriterien der „vollständigen“ Kategorie A benennen, so dass mobilitätseingeschränkte Gäste auf Grund der Information selbst entscheiden können, ob sie mit den gegebenen Örtlichkeiten vorlieb nehmen wollen und können.

Höhere Baukosten

Ein weiteres Thema: die Kosten. Sie variieren stark, je nachdem, ob ein Haus neu gebaut wird oder renoviert werden soll. „Neue öffentliche Gebäude, und dazu gehören Hotels und Gaststätten, müssen laut den Bauordnungen der Länder ohnehin barrierefrei sein“, sagt Sandra Warden.

Der finanzielle Mehraufwand beim Neubau ist überschaubar: Er liegt, laut Angaben des Internetportals nullbarriere.de, zwischen drei und zehn Prozent der Baukosten – je nach Maßnahmen. Schwierig wird es bei Bestandsbauten.

Hat ein älteres Haus zum Beispiel keinen Aufzug und liegen die Zimmer in den oberen Etagen, stehen die Kosten und der anschließende Ertrag oft in keinem Verhältnis. „Eine solche Investition wird sich in den meisten Fällen nicht amortisieren“, erklärt Sandra Warden.

Spezielle Förderprogramme öffentlicher Institute wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gibt es für solche Umbauvorhaben nicht. Jeder Unternehmer sollte sich also gut überlegen, in welchem Rahmen er barrierefrei umbauen lässt und welche Zielgruppe er im Auge hat.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland

Markus Luthe ist Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) .Foto: Ch. v. Polentz/transitfoto.de

Auch Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA),  kennt die Problematik der fehlenden Förderprogramme.

„Der Hotelverband Deutschland ist wiederholt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem Vorschlag vorstellig geworden, zum Beispiel das KfW-Programm für barrierefreien Wohnungsbau auch für die Hotellerie zu öffnen – bislang leider vergeblich“, schildert Markus Luthe.

Doch der Hauptgeschäftsführer weiß auch, dass in Zeiten knapper Mittel die Chancen auf öffentliche Förderungen eher gering sind.

Das hindert ihn und den Hotelverband Deutschland indes nicht daran, weiter in dieser Richtung tätig zu sein: „Im Inte­resse der Menschen mit Behinderung setzen wir uns dafür ein, dass bestehende Möglichkeiten der Förderung sachgerecht für barriefreie Bauvorhaben zur Verfügung gestellt werden.“

Der Branchenexperte steht der Aussage von Untersuchungen kritisch gegenüber, dass zwar die Nachfrage im Bereich des barriefreien Tourismus vorhanden sei, es aber zu wenig dazu passende Angebote gebe. „Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der DEHOGA Bundesverband haben barrierefreie Angebote im Deutschen Hotelführer und im (IHA)-Hotelführer gemäß Zielvereinbarung als Branchenstandard gekennzeichnet.

Die Rückmeldung der Zielgruppe der Menschen mit Behinderung auf die vorhandenen Angebote ist ausbaufähig. Selbst die Betriebe, die aus eigenem Antrieb oder aufgrund von Vorgaben der Genehmigungsbehörden barrierefrei oder weitgehend barrierefrei sind, vermelden eine viel zu geringe spezifische Nachfrage“, sagt Markus Luthe.

Das heißt konkret: In der alltäglichen betrieblichen Praxis besteht eine Diskrepanz zwischen der in Studien (abstrakt) errechneten Nachfrage und dem tatsächlichen Buchungsverhalten von Menschen mit Behinderungen.

„Abenteuer Unterkunftssuche“

Freiwillige AngeboteDass es in Deutschland zwar ein Bewusstsein für die Wünsche und Ansprüche von Reisenden mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen gibt, dieses aber noch ausbaufähig ist, zeigt eine Studie des Deutschen Seminars für Tourismus Berlin (DSFT).

Im Rahmen des „MysteryCheck 2007 – das Abenteuer Unterkunftssuche“ hat das DSFT eine Sonderbefragung zum Thema Barrierefreiheit ausgewertet. Dafür wurde die E-Mail-Anfrage einer Rollstuhlfahrerin an insgesamt 550 Tourismusorte in Deutschland geschickt mit der Bitte, Angebote für geeignete, also barrierefreie, Unterkünfte in einer mittleren Preisklasse für einen konkreten Zeitraum zu machen.

Darüber hinaus wurde um Vorschläge für rollstuhlgerechte Gastronomie und für Ausflüge in die Region (Sehenswürdigkeiten etc.), die mit Rollstuhl möglich sind, gebeten. Das Ergebnis: 84 Prozent aller Orte haben der Rollstuhlfahrerin geantwortet, in mehr als der Hälfte der Fälle (54 Prozent) hat diese Hinweise zu rollstuhlgerechten Unterkünften erhalten.

Rund 30 Prozent gaben Antwort auf Fragen zu barrierefreier Gastronomie und gut erreichbaren Sehenswürdigkeiten. Doch nur von jedem siebten angeschriebenen Ort ging ein Übernachtungsangebot für den gewünschten Zeitraum ein. Nur fünf Prozent der Ansprechpartner antworteten auf alle Fragen der Rollstuhlfahrerin.