Nach dem Volksentscheid im Juli hat Bayern nun den strengsten Nichtraucherschutz in Deutschland. Fast zwei Drittel der Wähler sprachen sich für ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie aus. Die bisherige Lösung, Ausnahmen in kleinen Eckkneipen oder in Raucherräumen zuzulassen, gehört demnach der Vergangenheit an. Von dem Rauchverbot sind jetzt alle offiziell zugänglichen Räume im Freistaat betroffen.

Bayern war nur der Anfang, meint ÖDP-Generalsekretär Claudius Moseler. Seine Partei möchte eine bundeseinheitliche Lösung in Sachen Rauchverbot erreichen
Siegfried Gallus respektiert ohne Wenn und Aber den Willen des Volkes. „Der Bürger hat entschieden“, betont der Präsident des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes. „Nun muss aber endlich Planungssicherheit für uns Gastronomen oberste Priorität haben.“
In der Vergangenheit musste Bayern viele Änderungen in Sachen Nichtraucherschutz hinnehmen. Von der einstmals liberalsten Lösung bis hin zum strikten Rauchverbot mit zwischenzeitlicher Lockerung war alles dabei.
„Jede Variante hatte dabei für den Wirt zum Teil hohe Investitionen sowie Veränderungen in der Gästestruktur zur Folge“, führt Gallus an. „Und das hat zusammen mit den nicht enden wollenden Diskussionen viele Betriebe vor beträchtliche Schwierigkeiten gestellt – zum Teil sogar ruiniert.“
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) sieht sich in ihrer Initiative bestätigt. Nach Ansicht von Generalsekretär Claudius Moseler werde der Volksentscheid Signalwirkung für ganz Deutschland haben: „Damit werden die Insellösungen in den anderen Bundesländern nach und nach fallen. Dann wird ein konsequenter Nichtraucherschutz endlich möglich sein. Jetzt werden wir uns dafür einsetzen, dass die neue bayerische Regelung in allen Bundesländern umgesetzt wird“, so Moseler Eine Möglichkeit wäre, den Nichtraucherschutz im Rahmen eines Rauchverbotes über ein bundesweit geltendes Arbeitsschutzgesetz einheitlich umzusetzen, so die Pläne der selbsternannten Öko-Demokraten.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung begrüßt ebenfalls das Ergebnis des Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz in Bayern. „Es ist im Interesse des Gesundheitsschutzes, wenn die neue Regelung konsequent umgesetzt wird“, so Mechthild Dyckmans (FDP).
„Auf diese Weise gelten gleiche Bedingungen für alle Gastronomen. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern mit Rauchverboten in der Gastronomie ohne Ausnahmen haben gezeigt, dass die befürchteten wirtschaftlichen Nachteile für die Gastwirte kaum eingetreten sind und die Zufriedenheit der Gäste gestiegen ist.“
Kritik gab es unterdessen aus dem Lager der FDP an ihrem Koalitionspartner CSU, die keine Wahlempfehlung abgab. 61 Prozent der Wähler hätten sich beim Volksentscheid für ein absolutes Rauchverbot entschieden, 39 Prozent stimmten für die Position der Liberalen.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die FDP respektiere das Votum, auch wenn sie sich ein anderes Ergebnis gewünscht hätte. Andere FDP-Politiker kritisierten, dass die CSU sich in der Frage „weggeduckt“ habe.
Als „gute Entscheidung“ hat Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) das Ergebnis bezeichnet. Er sehe darin keine Niederlage für seine Partei. Die Politik habe ohnehin keine befriedigende Entscheidung getroffen, so dass das Volk als Souverän abschließend entscheiden musste. Die bayerische Staatsregierung habe sich im Vorfeld bewusst neutral verhalten.
Nach bayerischem Vorbild plant die SPD jetzt eine fraktionsübergreifende Initiative für einen bundesweit einheitlichen Nichtraucherschutz. Während die Bundesregierung nicht aktiv werden möchte, signalisieren die Länder widersprüchliche Signale.
Baden-Württemberg möchte keine weitere Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes. Ebenso Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Mecklenburg-Vorpommern pocht auf eine bundeseinheitliche Regelung. Europaparlamentarier Karl-Heinz Florenz riet den Bundesländern unterdessen, schnell zu einer länderübergreifenden Lösung zu kommen.
Die Europäische Union werde handeln, wenn es Staaten wie Deutschland nicht gelänge, Nichtraucher wirksam zu schützen. Gesundheitsschutz sei zwar Ländersache, aber beim Thema Arbeitsschutz könne die EU sehr wohl reglementierend eingreifen.
Können Sie mit dem Volksentscheid zum Nichtraucherschutz leben, Herr Gallus?
„Um es vorweg zu nehmen: Mir wäre ein Nein beim Volksentscheid lieber gewesen. Das im vergangenen Jahr gültige Gesundheitsschutzgesetz ließ Spielräume für jeden und hatte sich bestens eingespielt. Bayernweit waren rund 85 Prozent aller Betriebe rauchfrei. Daneben hatten die Gastronomen noch die Möglichkeit, den Rauchern wenigstens ein kleines Angebot zu bieten; das Gesetz ließ Luft für alle. Im Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband haben wir aber die Erfahrung machen müssen, dass ein Massenverband wie wir nicht zu allen Themen eine allgemeingültige Lösung vertreten kann. Unsere Mitglieder deckten das gesamte Meinungsspektrum von der Forderung zur Rückkehr zur vollkommenen Freiheit bis hin zum vollumfänglichen Rauchverbot ab. Da wir nicht den einen oder anderen vor den Kopf stoßen konnten, musste es unsere Aufgabe sein, Aufklärungsarbeit zu leisten, was ein Ja bzw. ein Nein bedeutet. Zugleich haben wir aufgerufen, auch wählen zu gehen. Wer sich dem Thema nicht völlig verschlossen hat, kam an diesen Botschaften nicht vorbei. Nun hat das Volk entschieden, und das haben wir alle zu respektieren. Da hilft es auch nicht darüber zu philosophieren, ob nicht zu wenige Wähler über zu viele Bürger abgestimmt haben. Es ist eine altbekannte Tatsache: Auch Nichtwähler sind Wähler. Jetzt muss Planungssicherheit oberste Priorität haben. Man darf nicht vergessen: Bei uns gilt innerhalb von zweieinhalb Jahren die fünfte Gesetzesvariante. Wir müssen mehr denn je für unsere Mitglieder da sein. Gleichzeitig heißt es, um Toleranz angesichts der Übergangsregelung zu bitten. Das Gesetz trat gerade einmal drei Wochen nach dem Volksentscheid in Kraft. Hier gilt es, mit Augenmaß an die Sache heranzugehen und gemeinsam mit den Behörden verträgliche Lösungen zu suchen.“
Drogenbeauftragte für einheitlichen Nichtraucherschutz
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, will einen einheitlichen Nichtraucherschutz für ganz Deutschland. Natürlich seien die Bürgerinnen und Bürger in der Lage, sich auf unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern einzustellen.
Für den Gesundheitsschutz wären aber einheitlich geltende Regelungen der effektivere Weg, sagte sie der «Rheinischen Post». Daher sollten alle Möglichkeiten für einen einheitlichen Nichtraucherschutz ausgelotet werden.
Schlupfloch für Raucher
Jetzt bekommt das durch einen Volksentscheid beschlossene strikte Rauchverbot in Bayern doch noch ein Schlupfloch.
Wer zu geschlossenen Gesellschaften wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Taufen im Vorfeld persönliche Einladungen verschickt hat, darf eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen und seinen Gästen in der Hotellerie und Gastronomie das Rauchen erlauben.
Diese Regelung geht aus den Vollzugshinweisen des bayerischen Gesundheitsministeriums hervor.
Auch Vorstandssitzungen können als geschlossene Gesellschaft gelten. Diese Regelung gilt aber nicht für Raucherclubs, die explizit von dieser Ausnahme ausgeschlossen sind. Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1 000 Euro rechnen.

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