Die CDU-Parteispitze spricht sich für eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen aus, in denen bislang ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existent ist. Jetzt hat sich der CDU-Parteitag in Leipzig auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt: Die Lohnuntergrenze werde durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohngrenzen orientieren.

Wenn es tatsächlich zu einer flächendeckenden Lohnuntergrenze kommen sollte, können Entlassungen im Gastgewerbe nicht ausgeschlossen werden. So die Einschätzung von Ingrid Hartges, und sie verweist auf die Pläne der CDU. „Wir haben in den meisten Bereichen geordnete Verhältnisse“, führt die Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes aus. „Die Tarifhoheit darf nicht angetastet werden. Gerade unsere Branche hat hier vorbildliche Arbeit geleistet.“ So wurden in den letzten zehn Jahren 95.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Gastronomie und Hotellerie geschaffen. Das entspricht einem Anteil von 12,1 Prozent, während es die Gesamtwirtschaft auf nur 2,1 Prozent brachte.

FDP-Generalsekretär Christian Lindner

Ingrid Hartges betont ferner, dass das Gastgewerbe auch weniger qualifizierten Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. Daher seien Forderungen nach Mindestlöhnen unvertretbar. „Ich kann der Politik nur dringend dazu raten, sich aus der Tarifhoheit von Arbeitgebern und Gewerkschaften herauszuhalten. Darüber hinaus gibt es in unserer Branche bereits einen von den Tarifparteien ausgehandelten Mindestlohn, der beispielsweise in Brandenburg bei 6,20 Euro und in Baden-Württemberg bei neun Euro liegt.“

Nach Meinung von FDP-Generalsekretär Christian Lindner dürfen die Parteien keinen Einfluss auf die Lohnfindung bekommen. „CDU, CSU und FDP bekennen sich zur Tarifautonomie. Sie ist ein hohes Gut, gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der sozialen Marktwirtschaft und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir daher nach wie vor ab.“

Josef Schlarmann, Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU/CSU

Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die Kritik an dem Vorstoß der CDU kommt aber auch aus den eigenen Reihen. Als Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU/CSU hält Josef Schlarmann die Debatte weder notwendig noch zielführend. „Wir lehnen allgemeinverbindliche gesetzliche Mindestlöhne ab.“

Und sein Kollege Joachim Pfeiffer als wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion pflichtet ihm zu: „Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich für die Beibehaltung der Tarifautonomie und gegen einen gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen.

Daran ist festzuhalten. Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung gefährden die Tarifautonomie und konterkarieren unser bewährtes und verfassungsrechtlich gestütztes System der Lohnfindung. An einer Schwächung der Tarifautonomie, wie sie durch einen gesetzlichen Mindestlohn entstehen würde, können weder Politik noch Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter ein Interesse haben.“

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt

Dies sieht auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt so: „Der Vorschlag aus der CDU ist schwer nachvollziehbar und für mich unverständlich. Falls eine allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze gemeint ist, die auf Empfehlung einer Kommission festgesetzt wird, so wäre dies unzweifelhaft ein politischer, gesetzlicher Mindestlohn.

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist aber von der CDU/CSU bisher aus guten Gründen abgelehnt worden, weil er zulasten von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen geht. Die Beweggründe für eine etwaige gegenteilige Positionierung der CDU sind mir unerklärlich.“

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Otto Kentzler, sieht es auch so: „Das Handwerk ist für branchenspezifische Lösungen.

Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Otto Kentzler

Sie haben sich im Handwerk seit Jahren bewährt. Regelungen der Tarifpartner müssen auch weiterhin Vorrang gegenüber jeder rein staatlichen Lohnfestsetzung haben. Die Tarifautonomie ist Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft, die sich gerade auch in der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise bewährt hat. Sie darf nicht gefährdet werden.

In Problembranchen gilt es, die Tarifbindung neu zu etablieren, auch zur Festsetzung von Lohnuntergrenzen. Hierzu sollte das bewährte Zusammenspiel zwischen Tarifvertragsgesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz weiterentwickelt werden. Orientierungsmaßstab hierfür darf aber nicht die Zeitarbeitsbranche sein. Sie ist weder für die regionale noch für die branchenspezifische Vielfalt in Deutschland