Gesundes Rauchen. So machen Hersteller von elektronischen Zigaretten auf ihre Produkte aufmerksam. Für die Umwelt stimmt diese Aussage allemal, zumal der ausgeatmete Dampf nur aus unschädlichem Wasserdampf bestehen soll. In einem speziellen Brennelement im Innern der High-Tech-Fluppe verdampft eine alkoholische Lösung, die mit Nikotin angereichert ist. An der Spitze leuchtet eine rote LED, um die Illusion perfekt zu machen.

Da bei diesem Prozess kein Tabak verbrannt wird, sollen auch keine Schadstoffe in den Körper gelangen. Soweit die Theorie. Ob es das Rauchen wirklich gesünder macht, ist wissenschaftlich nicht erwiesen. Als sicher gilt jedoch, dass Nikotin eindeutig den Suchtdruck der Raucher erhöht und als gesundheitsschädliches Nervengift eingestuft ist.

Jürgen Benad, Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Foto: DEHOGA Bundesverband

Da niemand weiß, was die Hersteller zusätzlich in die Nikotinkapseln mischen, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich. Die US-amerikanische Kon­trollbehörde FDA kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis. Demnach fanden sie in den Proben bereits 2009 giftige Substanzen – darunter krebserregende Nitrosamine.Und von einer offiziellen Raucherlaubnis in Räumlichkeiten, in denen Qualmverbot herrscht, kann auch nicht die Rede sein.

„Das Bundesgesundheitsministerium hat vor kurzem noch einmal klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten“, sagt Christoph Mei­nerz vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium. „Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig.“

Aus Sicht des DEHOGA Bundesverbandes verstoße der Konsum von E-Zigaretten nicht gegen die geltenden Nichtraucherschutzgesetze, da es sich beim Konsum nicht um Rauchen im Sinne der einschlägigen Gesetze handelt. „Aus diesem Grund könnte das elektronische Rauchen in der Tat eine Alternative zum konventionellen Qualmen sein“, meint Jürgen Benad, Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband.

„Es gilt jedoch zu bedenken, dass der Konsum einer E-Zigarette für nicht informierte Dritte dem Konsum einer ‚echten‘ Zigarette sehr ähnelt und so zu erheblichen Irritationen führen könnte. Daher wäre es möglich, dass Gastronomen den Konsum von E-Zigaretten verbieten, was ihnen aufgrund ihres Hausrechts auch zusteht, um so eventuelle Stresssituationen mit anderen Gästen zu vermeiden.“ 

Verbot

Neben Nordrhein-Westfalen hat sich nun auch Baden-Württemberg entschieden, dass für E-Zigaretten dieselben Regeln gelten wie für herkömmliche Zigaretten. Ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die restlichen Bundesländer hat, bleibt abzuwarten.

Zusatz

Die Meinungen zu möglichen Gesundheitsgefährdungen, die von elektronischen Zigaretten ausgehen können, gehen weit auseinander. Während die US-amerikanische Kontrollbehörde FDA in etlichen Proben toxische, zum Teil sogar krebserregende Substanzen gefunden hat, soll eine vom Verband des eZigarettenhandels (VdeH) in Auftrag gegebene Studie beweisen, dass keine Giftstoffe im Dampf von eZigaretten enthalten seien.

Allerdings wurde der Dampf untersucht, den sechs Probanden als so genannten Passivrauch nach dem Inhalieren wieder ausgeatmet hatten. Die Studie des VdeH lag der Redaktion bei Drucklegung des aktuellen Gastgewerbe Magazins noch nicht vor, da sie erst am 2. Februar 2012 veröffentlicht wurde.