Suche
Anzeige

Corona-Update für das Gastgewerbe: Corona-Kontrollen verschärft • Betrug beim Kurzarbeitergeld?

2G in Bayern ab Samstag? +++ Kontrollen der 2- und 3G-Zugangsregeln werden verschärft +++ Aktuelle Übersicht mit den Corona-Verordnungen in den Bundesländern ++++ Übersicht 2G in den Bundesländern +++ NGG: Unternehmen tricksen beim Kurzarbeitergeld? +++ Sachsen weitet 2G-Regel aus +++ Corona-Warnstufe trifft Gastgewerbe spürbar +++ Österreich: 2G im Restaurant und 3G am Arbeitsplatz  +++
Photo by Markus Winkler on UnsplashMarkus Winkler, Unsplash

Übersicht 2G, Testpflichten und Vorgaben für das Gastgewerbe

Der DEHOGA Bundesverband hat seine Übersichten zu den 2G-Regeln für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern aktualisiert: > Übersicht 2G in den Bundesländern, Stand 01.11.2021, 14:00 Uhr

Ab Samstag in Bayern härtere Corona-Regeln?

In Bayern wird eine Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen ab Samstag nach Einschätzung des DEHOGA Bayern sehr wahrscheinlich. Dies hätte dann auch für das Gastgewerbe ganz entscheidende Auswirkungen: bayernweit würde in der Gastronomie statt 3G 3G plus ohne Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen gelten, ebenso würde aus 3G plus ein 2G werden. Der DEHOGA Bayern beantwortet seinen Mitgliedern Fragen im Zusammenhang mit diesen neuen Regelungen. > weitere Infos auf bayern.de

Kontrollen der 2- und 3G-Zugangsregeln werden verschärft

Die 2G- und 3G-Zugangsregeln werden nach Informationen des DEHOGA Bundesverbands in vielen Regionen zunehmend schärfer kontrolliert, als dies bislang der Fall war. Auch weil sich leider Informationen über die Nichteinhaltung der Auflagen und vor allem der Zugangskontrollen nicht nur, aber auch in gastgewerblichen Betrieben mehren würden, so der Verband.

„Wir appellieren noch einmal eindringlich an alle Unternehmen wie Gäste, die jeweils vor Ort geltenden Regelungen einzuhalten. Dies scheint bislang (noch) nicht überall der Fall zu sein“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.

„Auch beim DEHOGA haben uns zuletzt vermehrt Hinweise von Kollegen, Gästen, aber auch von Behörden erreicht, dass nach wie vor viele Lokale besucht werden können, ohne dass dort Impfnachweise und/oder negative Testbescheinigungen vorgezeigt werden müssen. Die Geldstrafen, die im Zuge der verstärkten Kontrollen vermehrt drohen, tun weh. Doch von einem konsequenten und geschlossenen Vorgehen unserer Branche hängt noch viel mehr ab: Zwar hat die Politik uns zugesagt, dass keine neuerlichen Einschränkungen für Geimpfte und Genesene oder gar ein neuer Lockdown zu befürchten sind. 2G-Zugangsregeln sollten somit hoffentlich nicht infrage gestellt werden. 3G jedoch ist – auch angesichts der steigenden Coronaneuinfektionen und Hospitalisierungsrate – keine sichere Bank. Wir sollten der Politik auf keinen Fall durch das Missachten von Regeln Gründe an die Hand geben, Teile unseres Geschäfts wieder infrage zu stellen. Hier ist tatsächlich jeder und jede Einzelne gefragt – bei allem Verständnis für den Unmut über den zeitlichen und damit möglicherweise auch personellen Mehraufwand durch die Zugangskontrollen. Unser Appell gilt aber auch an die Gäste: Beschimpfungen und Beleidigungen, wie sie immer wieder vorkommen, wenn Gastgeber um die Nachweise bitten, sind völlig fehl am Platz! Gleiches gilt für negative Onlinebewertungen für Betriebe, die die Vorgaben der Politik konsequent umsetzen.“

 

Corona-Warnstufe trifft Gastgewerbe spürbar

Der DEHOGA Baden-Württemberg befürchtet für viele Betriebe im Gastgewerbe wegen der Corona-Warnstufe negative Auswirkungen deren Geschäft. Die damit verbundenen Regelungen „treffen die gastgewerbliche Branche deutlich härter als die meisten anderen Wirtschaftsbereiche, die weiterhin mit nicht immunisierten Kunden Geschäfte machen können“, teilte ein Sprecher mit. Weitere Zugangsbarrieren für nicht immunisierte Gäste führten  zum Rückgang bei Besuchen und Stornierungen von Veranstaltungen. > weiterlesen auf t-online.de

 

Sachsen weitet 2G-Regel aus

Ab dem 08. November 2021 soll in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung mit verschärften Regeln gelten. In der neuen Corona-Schutzverordnung soll die 2G-Regel (also Zugang nur für Geimpfte oder Genesene) in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und in Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs und Bars zur Pflicht werden. Bislang konnten die Veranstalter und Betriebe selbst entscheiden, ob sie die 2G-Regel anwenden wollen. Abstand, Masken und eine begrenzte Besucherzahl sollen in der neuen Verordnung auch bei 2G bestehen bleiben. > weiterlesen auf spiegel.de

 

NGG Bayern fordert gezielte Kontrollen: Tricksen Unternehmen beim Kurzarbeitergeld?

„Die Fälle häufen sich. Wir haben es hier mit einem Muster zu tun. Es ist immer das gleiche: Beschäftigte werden krank. Und plötzlich entdeckt der Arbeitgeber, dass es günstiger ist, Kurzarbeitergeld zu beantragen, anstatt selbst den Lohn im Krankheitsfall weiterzubezahlen, wie es üblich und vorgeschrieben ist“. sagt Mustafa Öz.

Der Vorsitzende des NGG-Landesbezirks Bayern spricht von einem „landesweiten Phänomen“, das quer durch viele Branchen gehe. „Es fängt bei der Destillerie an und endet in der Bäckerei. Tatsächlich kommen die meisten Fälle aus dem Bäckerhandwerk. Betroffen sind aber nicht nur Kleinstbetriebe. Auch regionale Marktführer gehen so vor, in vielen Fällen offenbar um Lohnkosten zu sparen“, so Bayerns NGG-Chef Mustafa Öz. Wenn das Kurzarbeitergeld die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ersetze, dann profitiere nur einer: das Unternehmen.

Die NGG Bayern ist deshalb jetzt an die Arbeitsagentur und an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls herangetreten. Beide sollen diese Kurzarbeitergeldfälle „verschärft prüfen“. Immerhin hätten Betriebe noch bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit, den „KuG-statt-Lohn-Trick“ anzuwenden. Gezielte Kontrollen in Bayern seien in den kommenden Wochen notwendig, um möglichen Betrugsfällen einen Riegel vorzuschieben, fordert die NGG.

Österreich verschärft Corona-Maßnahmen: 2G im Restaurant und 3G am Arbeitsplatz

Seit November müssen fast alle Arbeitnehmer  in Österreich nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Damit will die Regierung die Impfbereitschaft steigern. Sechs von neun österreichischen Bundesländern haben ihrerseits strengere Corona-Regeln für Ungeimpfte angekündigt. In den meisten Bundesländern erhalten ab 08.11.2021 in Restaurants und Bars sowie bei größeren Veranstaltungen  nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt, wie die Behörden am Samstag berichteten. > weiterlesen auf swp.de

Weitere Artikel zum Thema

Dorint
„Ist die sogenannte „Novemberhilfe“ ein überkompensiertes Geschenk oder lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein?“, fragt sich Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint Hotelgruppe. Während in den Medien schon die Frage gestellt wird, ob zum Beispiel[...]
andresr | iStockphoto
Der seit Dezember geltende zweite Lockdown trifft die deutsche Hotelbranche noch härter als der erste. Sollten die erneuten Schließungen länger als das erste Quartal 2021 andauern, werde die Liquidität zahlreicher Betreiber versiegen. Danach gehe es[...]
DK
In unserem Hospitality Update informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ Neue Tarifverträge im Gastgewerbe: Kräftiges Lohnplus für Gastro-Beschäftigte +++ Corona-Arbeitsschutz und Maskenpflicht für Mitarbeitende: Gefährdungsbeurteilung muss vorliegen und ist immer wichtiger +++[...]
Sicheres Gefühl bei Waschmaschine, Klimaanlage und Co.Photo Mix, Pixabay
Für Betreiber von Hotels und Gaststätten ist es gerade in der Zeit nach dem Restart entscheidend, dass ihre Reinigungsgeräte wie Waschmaschinen, Spülmaschinen aber auch Klima- und Lüftungsanlagen Keime und Bakterien entfernen. Um sicherzustellen, dass die[...]
rez-art | iStockphoto
In der Corona-Krise unterstützen viele Gäste die Gastronomie mit dem Kauf von Restaurantgutscheinen. Bei Gutscheinen ist bereits seit Januar 2019 aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen zu differenzieren. Im Rahmen der Corona-Soforthilfe senkt die[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.