IHA unterstützt Sammelklage wegen kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln
Seit spätestens 2004 hat Booking.com Bestpreisklauseln angewandt, mit denen das Buchungsportal den angeschlossenen Hotels untersagte, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten. Mit diesen Klauseln schirmte Booking.com sein Geschäftsmodell kartellrechtswidrig gegen jeglichen Wettbewerb ab, was es dem Unternehmen letztlich erlaubte, Buchungsprovisionen von bis zu 50 % des Übernachtungspreises von den Hoteliers zu kassieren. Nun wurde eine Sammelklage eingereicht.