Corona-Regeln für das Gastgewerbe: Regelungen der Bundeländer im Überblick
Wir haben eine Linkliste zu allen wichtigen Infos zu den Corona-Maßnahmen für Gastronomie und Hotellerie in den jeweiligen Bundesländern erstellt.
Wir haben eine Linkliste zu allen wichtigen Infos zu den Corona-Maßnahmen für Gastronomie und Hotellerie in den jeweiligen Bundesländern erstellt.
Auch Bayern hat am 5. Mai eine schrittweise Erleichterungen bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie beschlossen. Die allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt und eine maßvolle Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie soll ab dem 18. Mai erfolgen.
Bislang gibt es im Zusammenhang mit dem Coronavirus keine einheitlichen Regelungen des Bundes und der Bundesländer. In unserer Linkliste haben wir die speziellen Informationsseiten der Landesregierungen und der DEHOGA Verbände zusammengestellt. Dort erhalten Sie einen Überblick über Hilfsprogramme, Fördermöglichkeiten, Merkblätter, Hotlines, Pressemitteilungen, Umfragen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Der DEHOGA Bayern hat eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag adressiert: Vorrangig geht es um die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen. Am vergangenen Mittwoch wurde dem Antrag mehrheitlich vom Finanz- und Haushaltsauschuss des Bayerischen Landtags zugestimmt. Doch wie sehen die Forderungen des bayerischen Landesverbandes im Detail aus?
Arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegebene Mahlzeiten sind zwingend ein als Arbeitslohn zu versteuernder Sachbezug. Gleiches gilt für verbilligt oder unentgeltlich überlassene Unterkünfte an Auszubildende und Mitarbeiter – geregelt in der Sozialversicherungsentgeltverordnung, in der der Marktpreis für unentgeltliche Verpflegung und freie Unterkunft festgelegt wird.
Es kommt nicht alle Tage vor, dass die Unternehmer einer ganzen Branche auf die Straße gehen. Die bayerischen Hoteliers und Gastronomen haben es jetzt getan und im Rahmen des GastroFrühling bei einem Marsch durch die Münchner Innenstadt für die Rettung der bayerischen Wirtshauskultur demonstriert.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.