Suche
Anzeige

Finanzamt

WWS-Gruppe
Geld & Finanzen

Eine Betriebsprüfung muss keine Katastrophe sein

Eine steuerliche Außenprüfung ist für viele Unternehmer eine Horrorvorstellung, denn sie ist oftmals mit hohen Nachzahlungen verbunden. Der Steuerberater ist ein wichtiger Partner für Unternehmer bei einer Betriebsprüfung. Er kann die Prüfung vorbereiten, auf Fragen des Prüfers angemessen reagieren und einschätzen, ob das Vorgehen überhaupt zulässig ist.

Wilhelmer
Kassensysteme

Einfach und dezentral: Digitales Rechnungsmanagement für das Gastgewerbe

Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sehen sich in Sachen Rechnungsfreigabe häufig mit einer beträchtlichen Papierflut konfrontiert. Konsequente Digitalisierungsmaßnahmen sind hier also dringend nötig. Das Stuttgarter Familienunternehmen Wilhelmer Gastronomie arbeitet aus diesem Grund seit einigen Monaten mit dem Workflow-System FLOWWER. Mit diesem können die verschiedenen Locations und Betriebe ihre Buchhaltung nun unkomplizierter und dezentraler denn je organisieren.

Gastronovi
Kassensysteme

Jahresabschluss – gastronovi automatisiert Buchhaltung

Es nützt alles nichts: Am Jahresabschluss kommt kein Gastronom vorbei. Doch die Schweißperlen, die sich bei vielen gegen Ende des Jahres auf der Stirn bilden, können dank der All-In-One-Software von gastronovi weggewischt werden. Denn jetzt lässt sich die Buchhaltung das ganze Jahr über automatisieren – und damit auch dem Jahresabschluss und dem Austausch mit dem Finanzamt entspannt entgegenblicken.

Jens Bormann
Geld & Finanzen

Steuernachzahlung: Vorsicht vor der Zinsfalle

Für die Einkommensteuer 2018 beginnt der Zinslauf am 1. April 2020. Für jeden vollen Monat ist die Steuernachforderung des Finanzamts dann mit 0,5 Prozent zu verzinsen, wenn bis dahin kein Bescheid ergangen ist. Unternehmen können diesem Risiko umgehen, indem sie die freiwillige Vorabzahlung der vom Steuerberater errechneten Nachzahlungssumme bis zum 31. März leisten.

Ridofranz | i Stockphoto
Recht & Finanzen

Steuerprüfung: Unternehmer sollten ihre Rechte kennen

Eine Betriebsprüfung ist für viele Hoteliers und Gastronomen eine Horrorvorstellung. Daher werden sie diese regelmäßig nicht „auf eigene Faust“ überstehen wollen. Unbedachte Aussagen sowie Hinzuschätzungen gehen häufig mit hohen Steuernachforderungen einher. Wie aber sollen Unternehmer bei einer Steuerprüfung vorgehen?

Ozgur Coskun - iStockphoto
Kassensysteme

Gut beraten: Das rechtskonforme Kassensystem

Neben Bedienerfreundlichkeit und Kalkulationsvorteilen sind bei der Implementierung eines geeigneten Kassensystems für den eigenen Betrieb insbesondere die Auflagen durch das Finanzamt im Zuge der Grundsätze zur Aufbewahrung von Daten in elektronischer Form (GoBD) zu bedenken.

andresr - iStockphoto
Kassensysteme

Anforderungen an Verfahrensdokumentation zur Kasse

Die Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten für Kassen in gastgewerblichen Betrieben sind kompliziert und komplex. Gerade die das Gastgewerbe prägenden Klein- und Kleinstunternehmen stehen vor Herausforderungen, die nur sehr schwer zu erfüllen sind. Dabei geht es nicht nur um die Kasse selbst, sondern auch der Umgang mit ihr muss dokumentiert werden.

Jane_Kelly - iStockphotoJane_Kelly - iStockphoto
Kassensysteme

Kassen-Nachschau: Kontrollen durch Finanzamt finden statt

Sie kommen mindestens zu Zweit. Sie kommen unangemeldet. Und sie wollen genau wissen, wie viel Geld in der Kasse ist – und ob dieser Kassenbestand mit den bonierten Zahlungsvorgängen übereinstimmt. Wer geglaubt hat, dass die seit Januar 2018 mögliche Kassen-Nachschau eine leere Drohung ist, hat sich getäuscht: Die ersten Kontrollen haben längst stattgefunden.

pixdeluxe - iStockphoto
Kassensysteme

Dos und Don’ts zur Kassen-Nachschau

Seit 2018 werden in Deutschland in größerem Umfang Kassen-Nachschauen durchgeführt. Ohne vorherige Ankündigung werden während der offiziellen Öffnungszeiten Registrierkassen und computergestützte Kassensysteme direkt vor Ort überprüft.

Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.