Suche

Mindestlohn

Der Mindestlohn soll in zwei Stufen erhöht werden.Bru-nO | Pixabay.de
Geld & Finanzen

Der Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Die Mindestlohnkommission hat ihren Beschluss über die Zukunft des Mindestlohns verkündet: Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und in einem zweiten Schritt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen. Die Vorschläge der Mindestlohnkommission müssen jetzt noch von der Regierung verabschiedet werden

Besonders Kellner werden gerne "auf Abruf" angestellt,.ongchinonn | Pixabay
Personalführung

„Arbeit auf Abruf“ in Gefahr

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verschiedene Verschärfungen im Teilzeitrecht vorsieht. Die Gastronomie ist dabei besonders von der geplanten Regelung für „Arbeit auf Abruf“ betroffen.

Längere Frist für kurzfristig Beschäftigtegeralt | Pixabay
Recht & Finanzen

Längere Frist für kurzfristig Beschäftigte

Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, wird zum Ende dieses Jahres eine Regelung im Sozialgesetzbuch auslaufen, die seit nunmehr dreieinhalb Jahren die Nutzbarkeit der sogenannten kurzfristigen Beschäftigung verbessert. Darauf weist der

Mindestlohn für Reinigungsfirmen steigtAlexas_Fotos | Pixabay
Geld & Finanzen

Mindestlohn für Reinigungsfirmen bei 10,30 Euro

Seit 1. März 2018 gilt ein neuer tariflicher Mindestlohn für die Gebäudereinigung. In der entsprechenden und bis 2020 gültigen Rechtsverordnung ist der Mindestlohntarifvertrag zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt nunmehr zum siebten Mal in Folge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden.

NGG will mit Schlagzeilen gegen das Gastgewerbe punkten

Die Schlagzeilen sind in diesen Tagen in fast allen Tageszeitungen zu lesen: Das Gastgewerbe zahle den Mindestlohn nicht, behauptet zumindest die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten und spricht von „alarmierenden Zahlen“.

Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.