Preisminderung bei Corona-Einschränkungen im Hotel
Dieses Urteil hat für Verunsicherung in der Hotelbranche gesorgt: das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass sich bereits aus pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen im Hotelbetrieb eine Reisepreisminderung gemäß § 651 m BGB ergeben könne. Das Gericht hat einem Reisenden eine Minderungsquote von 20% zugestanden. Thomas Liedorp-Osner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ordnet diese Gerichtsentscheidung ein und sagt, welche Konsequenzen sich daraus für Hotels ergeben.