Über zwei Stunden lief Guido Ellinger gemeinsam mit Wolfgang Wahl durch das Hotel am Weiher in Erkelenz, um Schwachstellen und mögliche Gefährdungen in dem Drei-Sterne-Haus systematisch aufzuspüren. „Das ist ein echter Vorzeigebetrieb“, so das Urteil von Guido Ellinger, der im Auftrag des BGN Kompetenzzentrums das Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützt.

Hotelier Wolfgang Wahl hat dieses kostenneutrale Angebot der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe gerne in Anspruch genommen: „Ich muss im Bereich der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung meinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Daher greife ich gerne auf das BGN-Branchenmodell zurück.“

Der Erkelenzer Hotelier Wolfgang Wahl (l.) setzt bei der Gefährdungsbeurteilung auf die kompetente Beratung von Guido Ellinger. Foto: Holger Bernert

Im Vorfeld hat sich der Chef des 28-Zimmer-Hotels für das Branchenmodell qualifiziert. Wolfgang Wahl kann daher die bedarfsgerechten Dienstleistungen abrufen. „Das für mich zuständige BGN-Kompetenzzentrum stellt mir nicht nur die entsprechenden Checklisten zur Verfügung, sondern auch gleich die personelle Unterstützung. Und für dieses zusätzliche Angebot muss ich nicht einen Cent zusätzlich bezahlen. Als Mitglied der Berufsgenossenschaft habe ich das bereits bezahlt.“

Das Gefährdungspotenzial in einem gastgewerblichen Betrieb kann groß sein. Mängel gibt es in der Regel im organisatorischen Bereich. Aber auch technische Mängel oder das Fehlverhalten der Mitarbeiter können Ursache für eine mögliche Gefährdung sein.

Im Rahmen des BGN-Branchenmodells ist der gastgewerbliche Unternehmer mit zehn oder weniger Mitarbeitern selbst für seine Betreuung verantwortlich. „Sie selbst stellen also sicher, dass in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem eigenen Betrieb alles in Ordnung ist“, meint Sicherheitsfachkraft Guido Ellinger.

Beratung annehmen

Jeder Unternehmer ist nach dem Arbeitsschutzgesetz zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Entsprechend müssen die Ergebnisse schriftlich fixiert und auf Verlangen vorgezeigt werden. Kommt der Hotelier oder Gastronom dieser Verpflichtung nicht nach, droht spätestens bei einem Arbeitsunfall Ärger.

„Also liegt es nahe, dass ich die Beratung der Kompetenzzentren der BGN in Anspruch nehme. Da bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite“, empfiehlt Wolfgang Wahl. „Ich setze hier auf die Erfahrung und Unterstützungsangebote der BGN.“ Welches Kompetenzzentrum für Sie zuständig ist, erfahren Sie unter www.bgn.de oder unter Tel. 0231 / 17 634 56 01.