Suche

Wenn der Sommer zum Feiern einlädt

Stabiles, warmes Wetter lädt zu Feiern und Festen im Freien ein. Doch auch für draußen gibt es Regeln – und die werden von Versicherungen genau überprüft.
Alexas_Fotos | Pixabay

Wer Partys und Feste unter freiem Himmel plant, muss einiges beachten: Tische, Stühle, Stuhlauflagen, Heizstrahler und Sonnenschirme sind nur gegen Diebstahl versichert, wenn sie ausreichend gesichert sind. Besonders nach Ende der Veranstaltung sollten alle beweglichen Gegenstände angekettet oder eingeschlossen werden.

Wenn etwas gestohlen wird, haftet die Versicherung über die Inhaltsversicherung mit einer geringen Summe zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Dieser Betrag wird aber häufig überschritten. Hier muss im Vorfeld der Wert des Freiluftinventars geschätzt und ggf. die versicherte Summe angepasst werden. Und gleich mitprüfen: Ist Ihr Inventar auch gegen Sturm und Hagel versichert?

Wer während seiner Veranstaltung ein Catering anbietet, sollte seine Betriebshaftpflicht überprüfen. Dort sollte das Catering als Nebenrisiko eingeschlossen sein. Prüfen Sie zudem ihre Geschäftsinhaltsversicherung, ob Ihr eigenes Inventar und alle Gerätschaften auf dem Transportweg und bei der Veranstaltung vor Ort versichert sind.

Festzelte fordern Ihre Aufmerksamkeit

Wer ein Festzelt stellt, ist ebenfalls auf seine Betriebshaftpflichtversicherung angewiesen. Dort sollten Zelte als Nebenrisiko abgedeckt sein oder eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ist das Zelt nur geliehen, sollte die Betriebshaftpflicht geliehene, gemietete und geleaste Gegenstände einschließen.

Bei eigenen Zelten empfiehlt sich der Abschluss einer Zeltversicherung, die in vielen Fällen das Inventar mit einschließt. Zelte und auch Schirmbars gehören nach versicherungstechnischer Definition nicht zu Gebäuden und unterliegen auch nicht deren Versicherungsschutz.

Aufpassen bei Pauschalangeboten

Werden mindestens zwei Hauptleistungen (z.B. Erlebniswochenende mit zwei Übernachtungen inkl. Verpflegung und Survivalkurs) in einem Angebotspreis gebündelt und zu einem Gesamtpreis angeboten, werden Sie sehr schnell zum Reiseveranstalter und benötigen hierfür separaten Versicherungsschutz. Die Betriebshaftpflicht gibt darüber Auskunft, ob die Reiseveranstaltertätigkeit mit abgedeckt ist.

Kommt dann der Tag des Festes, kann es im schlimmsten Fall so sein, dass Sie den Termin wetterbedingt oder wegen anderer Unwägbarkeiten nicht einhalten können. Mit dem Veranstaltungsausfall droht ein Minusgeschäft, da Sie ja in die Vorbereitung, in Mieten, Werbung und Vorverkauf investiert haben. Der daraus resultierende Nettoverlust kann über eine Veranstaltungsausfallversicherung abgesichert werden und so das Risiko minimiert werden.

Autor:

Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz Risikoberatung UG (Margetshöchheim). Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.

Kontakt: FRITZ & FRITZ GmbH
Tel: +49 (0) 931 / 468 65- 0, a.fritz@fritzufritz.de, www.fritzufritz.de

Weitere Artikel zum Thema

Stimmungsvolle Außengastronomie im Winter steigert den Umsatz.GiorgioMagini | iStockphoto.com
Der Trend ist nicht neu, aber immer noch topaktuell: Gäste möchten auch außerhalb der Garten-Saison draußen genießen. Viele Gastronomen greifen den Trend auf und bieten Ihren Gästen einen Außenbereich, der zur Jahreszeit passt. Das kommt[...]
TheFork
Die Covid-Krise mit ihren Entbehrungen war lang – aber umso größer ist nun die Vorfreude auf Restaurantbesuche. Spannend: Die Zeit des Lockdowns wird uns verändert zurücklassen. Eine großangelegte Umfrage der Reservierungsplattform TheFork in Deutschland offenbart:[...]
Sauna, BrandschutzZerocool | Pixabay
Eine Sauna gehört zu einem guten Hotelbetrieb dazu. Doch der Ofen ist eine der häufigsten Brandursachen in Hotels. Deshalb sollten folgende Punkte beachtet werden.[...]
Drazen Zigic | iStockphoto
Die Grills glühen längst, die heimischen Pools erreichen Badetemperatur – was jetzt noch fehlt, ist die Außengastronomie! Dank hoffnungsvoller Impfzahlen von über 1 Mio. Dosen am Tag bestimmt nicht mehr lange Zukunftsmusik… Stefanie Milcke,[...]
Tischwäsche ist auch eine Frage der Funktionalität.Hotelwäsche Erwin Müller
Der gedeckte Tisch. Seine Gestaltung bestimmt maßgeblich über Ambiente und Wohlbefinden. Zudem ist die Wahl der Tischwäsche eine Frage der Funktionalität. [...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.