Suche
Anzeige

Achtung Datenschutzfalle: Fragen und Antworten zu Corona-Schnelltests für Mitarbeiter

Ab dem 19. April gilt für Unternehmen nach einer Verordnung des Bundeskabinetts eine Coronatest-Angebotspflicht. Aber wie kann diese umgesetzt werden, worauf müssen Unternehmer achten und was ist mit dem Datenschutz? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
LukaTDB | iStockphoto
Anzeige

Müssen Unternehmen Corona-Schnelltests für Mitarbeiter und Besucher anbieten?

Nach der neuen Verordnung des Bundeskabinetts müssen Unternehmen allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, die Durchführung eines Schnelltests pro Woche anbieten – in Betrieben mit viel Kundenkontakt sollen mindestens zwei Tests pro Woche angeboten werden. Der Mitarbeiter darf das Testangebot jedoch ablehnen.

Aus Sicht des Datenschutzes ist die Angebotspflicht von Coronatests zulässig, da sie einerseits von einer Rechtsform vorgeschrieben werden und außerdem als Maßnahme zur Eindämmung einer Pandemie und dem Schutz von Mitarbeiter:innen dienen.

Benötigt der Unternehmer eine schriftliche Einwilligung der Mitarbeiter?

Unternehmer sollten sich auf jeden Fall eine schriftliche Einwilligung der Mitarbeiter geben lassen, bzw. ebenfalls vermerken, wenn das Testangebot abgelehnt wird. So kann im Fall einer Nachfrage durch den Arbeitsschutz dokumentiert werden, dass das Angebot allen Angestellten zur Verfügung gestellt wurde.

In dieser Einwilligung sollte ebenfalls vermerkt werden, dass die persönlichen Daten im Fall eines positiven Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt weitergeben werden müssen.
Es ergibt Sinn, der Einwilligungserklärung direkt ein Informationsblatt anzufügen, in dem der Mitarbeiter über das Testangebot, den Ablauf und den Umgang mit seinen persönlichen Daten aufgeklärt wird.

Wie können die Vorgänge rund um die Tests datenschutzkonform dokumentiert werden?

Derzeit ist noch keine Dokumentationspflicht für die Betriebe vorgesehen. Theoretisch könnten Selbsttests zur Mitnahme einfach im Betrieb ausgelegt werden.
Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte besser analog der DSGVO die Daten zur Durchführung der Tests und den damit verbundenen Vorgänge verarbeiten und auch das entsprechende Löschkonzept beachten.

Müssen positive Testergebnisse an das Gesundheitsamt weitergegeben werden?

Hier muss aufgepasst werden: Sollen positive Testergebnisse sogenannter Schnell- und Selbsttests an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben werden, muss eine schriftliche Einwilligung des Mitarbeiters vorliegen. Eine konkrete Meldepflicht besteht jedoch nur für die Schnelltests, die von fachkundigem Personal durchgeführt worden sind. Tipp: Hat ein Mitarbeiter sich selbst mit einem Selbsttest getestet und fällt das Ergebnis positiv aus, sollte schnellstmöglich ein von Fachpersonal durchgeführter Schnelltest angestrebt werden. Schnelltestzentren finden sich mittlerweile in jeder Stadt an zahlreichen Standorten.

Dürfen nur Mitarbeiter im Büro arbeiten, die sich haben testen lassen?

Nein, es besteht keine Testpflicht. Auch ungetestete Mitarbeiter dürfen weiterhin arbeiten, es sollte jedoch im Sinne der Infektionsreduzierung zur Testung geraten werden.

Bekommen Unternehmen Ausgaben für die Tests erstattet?

Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen muss. Laut dem Entwurf der Ministerverordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil sollen von der Coronakrise extrem betroffene Unternehmen die Ausgaben als Kostenpunkt bei der Überbrückungshilfe anrechnen können.

Weitere Artikel zum Thema

Keine Bildrechte?
Die neuesten Daten von SiteMinder, der weltweit führenden Plattform für Kundengewinnung in der Hotelbranche, zeigen, dass sich die deutsche Hotelbranche allmählich erholt: Zum ersten Mal übersteigen die aktuellen Buchungsanfragen in Deutschland, mit 18 Prozent innerhalb[...]
Brooke Cagle, Unsplash
rankingCoach führt eine spezielle Version seiner preisgekrönten Online-Marketing App ein. Die ersten 50.000 Anmeldungen sind kostenlos. Damit entwickelt rankingCoach die erste kostenlose Brand Monitoring App, die speziell auf kleine und mittelständische Unternehmen, sowie Selbstständige zugeschnitten[...]
Keine Bildrechte?
In unseren Hospitality Shots informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ Warnung vor unseriösen Vermittlungsdiensten bei der Suche nach Personal +++ Koncept Hotels veröffentlichen Hörspiel: Ein Hotel zum Hören +++ Kurzarbeit: Betriebe werden[...]
Photo by Markus Winkler on UnsplashMarkus Winkler, Unsplash
+++ Überbrückungshilfen bis Jahresende verlängert +++ Tipp zur Antragsbearbeitung der Corona-Wirtschaftshilfen +++ Aktuelle Übersicht mit den Corona-Verordnungen in den Bundesländern +++ ++Umsatzminus von 5,7 Prozent im August +++ Hospitalisierungsrate statt Inzidenz +++ Schleswig-Holstein schafft Maskenpflicht[...]
filadendron, iStockphotofiladendron, iStockphoto
Jeder darf kostenlos einen Corona-Schnelltest pro Woche durchführen lassen. Teststellen sind neben Ärzten und Apotheken auch Schnelltestzentren – welche Vorteile sie bieten und wie sich ihre Digitalisierung positiv auf die Öffnung in der Gastronomie auswirken[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.