Urteil: Hinzuschätzung bei gravierenden Kassenführungsmängeln zulässig
Die Kassenführung steht im Zentrum vieler Betriebsprüfungen in der Gastronomie und Hotellerie und ist regelmäßig Gegenstand von Finanzgerichtsverfahren. Im Dezember 2019 musste beispielsweise das Finanzgericht Münster entscheiden, ob es beim Betreiber eines Sushi-Restaurants schwerwiegende Mängel bei der Kassenführung gab und ob das Finanzamt deshalb Hinzuschätzungen durchführen durfte. Für Unternehmen stellt sich die Frage, welche Kassenführungsmängel eine Schätzung ermöglichen. Was bedeuten Hinzuschätzungen aufgrund fehlerhafter Buchführung und wie können Gastronomie- und Hotelbetriebe ebensolche verhindern?