TSE bei der elektronischen Kasse – diese Pflichten und Vorgaben sind zu beachten
Seit dem 01.10.2020 gilt die Pflicht, elektronische Registrierkassen mit einer sogenannten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Dabei war das Jahr 2020 schon herausfordernd genug. Der Rechtsanwalt für Steuerrecht, Johannes Höfer, erklärt in einem Fachbeitrag die rechtlichen Hintergründe der TSE-Kassen. Er zeigt, warum das Gastgewerbe als „Hochrisikobranche“ gilt, was die Vor- und Nachteile offener Ladenkassen und elektronischer Kassensysteme sind und wie sich das auf die Kassennachschau auswirkt.