BGN: Hygienekonzept im Gastgewerbe – Was ist zu beachten?
Gemäß der geänderten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 13. März, sind Betriebe verpflichtet, in einem „betrieblichen Hygienekonzept“ die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Zur Umsetzung hat die Berufsgenossenschaft BGN für Sie einen Leitfaden für gastgewerbliche Betriebe als Handlungshilfe erstellt.