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Corona-Krise

erhui1979 | iStockphoto
Corona-Krise

Überblick über Entschädigungsprogramm für zweiten Lockdown

Die erneute Schließung der Gastronomie ab 2. November für vier Wochen sowie das Verbot aller touristischen Übernachtungen trifft das Gastgewerbe hart. Um kurzfristig und zielgerichtet zu unterstützen, werden von der Bundesregierung außerordentliche Wirtschaftshilfen geleistet. Wir geben einen Überblick: was sind die Kriterien und Bedingungen für diese Entschädigung? Wie sieht es mit Abschlagszahlungen und Umsätzen aus dem Außer-Haus-Verkauf aus?

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Corona-Krise

Wie Unternehmen sich gut auf den Corona-Winter vorbereiten

Die Bundesrepublik befindet sich inmitten einer zweiten Welle. Bund und Länder diskutieren welche Maßnahmen zielführend sind, um die Zahlen wieder zu senken. Das hat nicht nur Folgen für jeden Einzelnen, sondern auch für Betriebe. Unternehmer müssen sich daher die Frage stellen, welche Auswirkungen die Regelungen haben werden und wie sie ihr Unternehmen bestmöglich durch die kommenden Monate navigieren. Folgende Überlegungen gilt es laut Johannes Laub, Gründer und CEO von CrowdDesk, jetzt anzustellen

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Hilfspaket „GoDigital“: Gastro-MIS subventioniert Umstellung auf Bestell- und Lieferdienst

Der zweite Lockdown ist da und die Gastronomie muss wieder schließen. Die einzige Chance, sich als Gastronom aktiv gegen die Krise zu stemmen und weiterzumachen, ist jetzt Bestell- und Lieferservice anzubieten – schnell und unbürokratisch. Die Gastro-MIS, einer der führenden Kassensystem-Anbieter in Deutschland, hat deshalb jetzt das Hilfspaket „GoDigital“ für alle Amadeus360 Kunden geschnürt: Gratis Cloud-Anbindung der stationären AmadeusKassen, welche für die neuesten digitalen Features notwendig ist, und anschließend die kostenlose Einrichtung von AmadeusGo sowie der Lieferando-API.

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Im November-Lockdown besser auf Kurzarbeitergeld oder auf staatliche Entschädigung setzen?

Viele Hoteliers und Gastronomen sind aufgrund der bislang nicht geklärten Berechnung der Entschädigung für den November-Lockdown unsicher, wie sie in den nächsten Wochen ihre Mitarbeiter am besten absichern können. Besser Kurzarbeitergeld oder besser auf die Berücksichtigung der Lohnkosten im Rahmen der versprochenen „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ setzen? Der DEHOGA gibt eine Entscheidungshilfe.

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TÜV Süd gibt Handlungsempfehlungen für Hygiene-Standards

Viele Gastronomen fragen sich, welche hygienischen Maßnahmen wohl im Hinblick auf die Coronakrise und die damit verbundenen, vorübergehenden Schließungen nötig sind, um den sensiblen Hygiene-Standards der Branche weiterhin gerecht zu werden. Mehr denn je gilt es nun, ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten, bevor die Betriebe nach der Krise wieder geöffnet werden können. Doch wie genau können Gastronomen jetzt vom Service-Angebot des TÜV Süd profitieren und welche Listen sind aktuell bereits abrufbar?

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Lieferdienst und Außer-Haus-Verkauf starten als Alternative in der Corona-Krise

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen – eine davon kann das Angebot eines Lieferdienstes sein, um den Gastronomiebetrieb auch im „Lockdown light“ nicht komplett schließen zu müssen. So können Mitarbeiter beschäftigt und Vorräte verarbeitet werden – und die Gäste freuen sich, nicht auf ihre Lieblingsspeisen verzichten zu müssen. Vielleicht ergibt sich so ein Geschäftszweig, der auch in der Zeit nach SARS-CoV-2 eine Umsatzsteigerung verspricht. Noch nicht im Team Außerhausgeschäft? Wir zeigen, worauf es ankommt.

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Corona: Bund und Länder beschließen einen Teil-Lockdown für November

Alles wieder auf Anfang: Bund und Länder beschließen einen “Lockdown Light” für den November, der für die Branche drastisch ist. Bereits ab Montag darf die Gastronomie nur noch außer Haus verkaufen, Freizeiteinrichtungen müssen schließen, Veranstaltungen sind untersagt. Auch touristische Übernachtungen sind im November verboten. Die Details zum Beschluss, geplanten Finanzhilfen und Reaktionen und Empfehlungen von Branchenvertretern im Überblick.

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Factsheet zur Überbrückungshilfe II

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Inhalte der zweiten Phase der Überbrückungshilfe in einem kurzen Faktenblatt zusammengefasst. Anträge für diese zweite Antragsphase für die Monate September bis Dezember sind seit 21. Oktober möglich.

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