Überblick über Entschädigungsprogramm für zweiten Lockdown
Die erneute Schließung der Gastronomie ab 2. November für vier Wochen sowie das Verbot aller touristischen Übernachtungen trifft das Gastgewerbe hart. Um kurzfristig und zielgerichtet zu unterstützen, werden von der Bundesregierung außerordentliche Wirtschaftshilfen geleistet. Wir geben einen Überblick: was sind die Kriterien und Bedingungen für diese Entschädigung? Wie sieht es mit Abschlagszahlungen und Umsätzen aus dem Außer-Haus-Verkauf aus?