Nach Klage gegen Verbraucher-Portal „Topf Secret“: Verbraucher dürfen Lebensmittel-Kontrollergebnisse weiterhin im Internet veröffentlichen
Bürger dürfen die Ergebnisse von offiziellen Lebensmittelkontrollen in Restaurants, Bäckereien oder Imbissbuden im Internet veröffentlichen. Das hat das Landgericht Köln entschieden – und damit eine Klage des Lobbyverbandes DEHOGA abgewiesen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatte mit der Musterklage verhindern wollen, dass Verbraucher die Behördenberichte auf dem foodwatch-Portal „Topf Secret“ hochladen. Die Richter in Köln urteilten jedoch, dass eine Veröffentlichung zulässig sei.