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Bundesmeldegesetz

naobim, Pixabay
Management

Änderung Meldepflicht: Kostenlose Handlungsempfehlung für Hotels

Die Änderung des Bundesmeldegesetzes, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, schafft die Meldepflicht für inländische Gäste in Beherbergungsbetrieben ab. Dies bedeutet für Beherbergungsbetriebe, Städte und Kommunen, die Gästebeiträge erheben sowie technische Dienstleister, eine Anpassung der bisherigen Meldeprozesse, der rechtlichen Grundlagen und der Weitergabe relevanter Daten.

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