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Cannabisgesetz

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Personalführung

Cannabis am Arbeitsplatz: Die BGN rät zu klaren Vorgaben

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz? Fakt ist: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht arbeiten lassen, die erkennbar in einem Zustand sind, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Geregelt ist auch, dass sich Beschäftigte nicht in einen solchen Zustand versetzen dürfen, sei es durch Alkohol oder andere Drogen und Rauschmittel.

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