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Corona Soforthilfe

fotoblend, Pixabay
Corona-Krise

Fristende am 30. September: Worauf Unternehmen bei der möglichen Rückzahlung von Corona-Hilfen achten müssen

Abgerechnet wird zum Schluss! Und dieser Schluss kommt mit großen Schritten näher! Denn die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 endgültig aus – obwohl man eine solche Angabe nach den inzwischen zahlreichen Fristverschiebungen ja eigentlich mit Vorsicht genießen sollte und nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums immer noch 300.000 Schlussabrechnungen fehlen.

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Geld & Finanzen

Corona-Soforthilfe: einige Rückzahlungsforderungen sind rechtswidrig

Derzeit erhalten viele Betriebe, die 2020 die Corona-Soforthilfe erhalten haben, von den Behörden Rückzahlungsforderungen. Diese Nachricht ist überraschend und in einigen Fällen auch rechtswidrig, wie Gerichte bestätigt haben. Die Kanzlei Steinbock & Partner gibt einen Überblick über das Thema, erklärt, was in Bezug auf Personalkosten zu beachten ist und rät dazu, das Rücksendeformular der Behörden nicht ungeprüft abzuschicken.

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