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Energiepreispauschale

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Recht und Finanzen

Energiepreispauschale: Ministerium veröffentlicht FAQs

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2002 wurde u.a. die sog. Energiepreispauschale beschlossen. Dies ist eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro an alle in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern. Die Auszahlung erfolgt über die Arbeitgeber. Das Bundesfinanzministerium hat eine Liste mit wichtigen Fragen und Antworten dazu veröffentlicht.

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