Lockdown: Rückforderung von Gehalt möglich?
Das Bundesarbeitsgericht hat im Oktober 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Gehaltsfortzahlung für Angestellte zu leisten, welche er wegen der staatlichen Lockdown-Leistungen nicht beschäftigen konnte und für die Kurzarbeitergeld nicht gewährt werden durfte (z.B. Mini-Jobber). Viele Arbeitgeber prüfen nun, ob sie insofern zu Unrecht gezahltes Gehalt zurückfordern können. Dr. Jan Schürmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Details.