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Lebensmittelkontrolle

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Recht & Finanzen

Neues DEHOGA-Merkblatt: Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Hintergrundinformationen und Handlungsvorschläge

Seit dem 1. September 2022 gelten neue Regelungen zur Übermittlung der Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Die Informationen sind nunmehr so vorzuhalten, dass sie der zuständigen Behörde spätestens 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können. Der DEHOGA hat in einem Merkblatt dazu Handlungsempfehlungen formuliert.

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Unternehmensführung

Neues DEHOGA-Merkblatt zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Ab dem 1. September 2022 ändern sich die Regelungen zur Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Die Neuerungen betreffen auch Lebensmittelunternehmen wie zum Beispiel Restaurants, Großküchen und ähnliche Einrichtungen der Lebensmittelversorgung.

NRW schafft Kontrollbarometer ab.Free-Photos | Pixabay
Recht & Finanzen

Kontrollbarometer in NRW abgeschafft

Großer Erfolg für den DEHOGA NRW: Das von der SPD-geführten Landesregierung eingeführte Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) wurde jetzt wieder abgeschafft. Für DEHOGA NRW-Präsident Bernd Niemeier ist das ein „richtiger Schritt weg von Bürokratie und Pseudotransparenz“.

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