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Novemberhilfe

Christian Dubovan, Unsplash
Geld & Finanzen

Corona-Wirtschaftshilfen – Letztmalige Fristverlängerung für Schlussabrechnungen

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten heute im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

ECOVIS
Recht & Finanzen

Corona-Schlussabrechnungen: bisherige Erfahrungen mit den Bewilligungsstellen

Betriebe müssen ihre Schlussabrechnungen der Corona-Beihilfen bis zum 30. Juni 2023 einreichen. In bestimmten Fällen ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, der ebenfalls bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden muss. Wie die zuständigen Stellen bisher mit den Schlussabrechnungen umgegangen sind, fasst Steuerberater Lars Rinkewitz zusammen. Es würden zahlreiche Detailfragen gestellt und umfangreiche Unterlagen angefordert.

Pexels | Pixabay
Corona-Krise

Novemberhilfe: Reguläre Auszahlungen erfolgen endlich

Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November („Novemberhilfe“) stehen. Damit können die Auszahlungen der Novemberhilfe durch die Länder ab sofort starten und umgesetzt werden.

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Corona-Krise

So geht’s: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Von den Möglichkeiten der erleichterten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge hatten im ersten Lockdown und teilweise auch in den Monaten danach viele gastgewerbliche Betriebe Gebrauch gemacht. Der DEHOGA hat sich mit Beschluss des aktuellen November-Lockdowns dafür stark gemacht, dass auch jetzt wieder Erleichterungen greifen. Diese Bemühungen waren zumindest teilweise erfolgreich.

Dorint
Corona-Krise

Dorint Hotelgruppe reicht Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen Lockdown II-Maßnahmen ein

„Ist die sogenannte „Novemberhilfe“ ein überkompensiertes Geschenk oder lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein?“, fragt sich Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint Hotelgruppe. Während in den Medien schon die Frage gestellt wird, ob zum Beispiel die Gastronomen zu viel vom Staat zugesprochen bekommen, stellt die Geschäftsführung der Dorint Hotelgruppe heute fest, dass nach der Abgabe des Antrages auf Novemberhilfe (am ersten möglichen Tag, 25. November 2020), zunächst nur eine Abschlagszahlung in Höhe von 10.000 Euro für die gesamte Unternehmensgruppe fließen soll.

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