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Schlechte Arbeitgeber-Bewertung: Meinungsfreiheit schlägt Firmeninteresse bei Online-Bewertungen
Wenn negative Online-Bewertungen Kopfzerbrechen bereiten: Eine neue Gerichtsentscheidung warnt Unternehmen davor, vorschnell zu rechtlichen Mitteln zu greifen, um anonyme Verfasser ausfindig zu machen. Sie zeigt exemplarisch, dass die Hürden für die Identifizierung eines Kritikers hoch liegen und die Meinungsfreiheit in der Regel Vorrang hat. Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber – speziell in Hotel und Gastronomie – und wie sollte man strategisch mit Online-Bewertungen umgehen?

