Teilerfolg: Corona-Hilfen dürfen nicht gleichheitswidrig benachteiligen
Rechtzeitig vor der morgen anstehenden BHG-Entscheidung zur Entschädigungsfrage hat das BVerG heute die Verfassungsbeschwerde 1BvR 1073/21 der Dorint Hotelgruppe nicht zur Entscheidung angenommen. Allerdings sind entscheidende Passagen zu Gunsten der Dorint-Ansprüche formuliert worden.