Geld & Finanzen
19 Prozent Steuer auf Parkplätze
Eine Fußangel für die Abrechnung bei Hotelübernachtungen: Nachdem Sauna- und Wellness-Leistungen mit 19 Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet werden müssen, hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt: Der volle Mehrwertsteuersatz gilt auch für Parkgebühren – unabhängig davon, ob für den Parkplatz überhaupt Kosten erhoben werden oder nicht.