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Parkplätze

Mehrwertsteuersatz für Hotelparkplätze auf 19 Prozent festgesetzt.acilo | iStockphoto.com
Geld & Finanzen

19 Prozent Steuer auf Parkplätze

Eine Fußangel für die Abrechnung bei Hotelübernachtungen: Nachdem Sauna- und Wellness-Leistungen mit 19 Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet werden müssen, hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt: Der volle Mehrwertsteuersatz gilt auch für Parkgebühren – unabhängig davon, ob für den Parkplatz überhaupt Kosten erhoben werden oder nicht.

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