Corona-Krise
Urteil: Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig
Das Finanzgericht Münster hat sich in einem aktuellen Beschluss mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Corona-Soforthilfe durch das Finanzamt pfändbar ist. Es ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der gewährten Beihilfe um eine unpfändbare Forderung handelt. Rechtsanwalt Johannes Höfer erklärt die Hintergründe und Konsequenzen der Entscheidung.