KassenSichV: Übergangsfrist für Kassensysteme bis 30.09.2020 beschlossen
Bund und Länderfinanzverwaltungen haben am 25.09.2019 eine sog. Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassensystemen bis zum 30. September 2020 beschlossen. Was bedeutet das für das Gastgewerbe und wie lässt sich das Kassensystem manipulationssicher umrüsten?