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Rückerstattung

Stadtratte | iStockphoto
Recht & Finanzen

So bekommen Betriebe Geld von der Gema zurück

Auf Nachfrage des DEHOGA hatte die Gema bereits im März erklärt, dass für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen von Betrieben keine Gema-Lizenzgebühren berechnet werden sollen. Doch wie genau funktioniert die Rückerstattung und welche Details sind zu beachten?

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