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Rundfunkbeitrag

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Corona-Krise

Coronabedingte Freistellung von Rundfunkbeiträgen

Passend zum coronabedingten Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember haben nun auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, wie sich betroffene Unternehmen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien können.

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Corona-Krise

GEZ: welche Betriebe erhalten Beitrag erstattet?

Unternehmen können beim Beitrags­service (“GEZ”) eine Erstattung der Rundfunkgebühren bei Betriebsschließung beantragen. Was bei der Antragsstellung zu beachten ist, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und zahlreiche weitere Antworten finden Sie hier.

Unternehmer können über ein Service-Portal ihre Rundfunkgebühren einsehen und Informationen abrufen.MichaelGaida | Pixabay
Rechtsratgeber

Service-Portal für den Rundfunkbeitrag

Speziell für Unternehmer hat der Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen einen eigenen Service geschaffen. Hoteliers und Gastronomen haben dort die Möglichkeit, ihr Beitragskonto selbst zu führen und Änderungen online zu beauftragen, etwa die Anmeldung weiterer Dienstwagen oder die Anmeldung, Änderung und Abmeldung von Ferienwohnungen sowie Hotel- und Gästezimmern.

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