Berufsbekleidung
Steuerliche Absetzbarkeit von Berufsbekleidung
Unternehmer können sowohl eigene Berufskleidung, als auch Berufskleidung, die sie ihrem Personal zur Verfügung stellen, als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. In letzterem Fall spielt es keine Rolle, ob die Berufskleidung an die Beschäftigten nur ausgeliehen wird oder ob diese in deren Eigentum übergeht.