Suche
Anzeige

Steuerfalle

Dr. Stephanie Thomas
Unternehmensführung

Gemeinschaftskonto kann ungewollte Steuerpflichten auslösen

Beim Oder-Konto können beide Kontoinhaber ohne die Zustimmung und ohne Unterschrift des jeweils anderen über das Gemeinschaftskonto verfügen. Das ist bei Ehegatten üblich – kann aber zu steuerlich negativen Situationen führen. Der Zufluss von Erbschaften, Verkaufserlösen, Boni, Dividenden oder Abfindungen auf das Gemeinschaftskonto kann als zu versteuernde Schenkung an den Mitinhaber des Kontos angesehen werden. Dr. Stephanie Thomas, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht, erläutert die Situation.

Jens Bormann
Geld & Finanzen

Steuernachzahlung: Vorsicht vor der Zinsfalle

Für die Einkommensteuer 2018 beginnt der Zinslauf am 1. April 2020. Für jeden vollen Monat ist die Steuernachforderung des Finanzamts dann mit 0,5 Prozent zu verzinsen, wenn bis dahin kein Bescheid ergangen ist. Unternehmen können diesem Risiko umgehen, indem sie die freiwillige Vorabzahlung der vom Steuerberater errechneten Nachzahlungssumme bis zum 31. März leisten.

Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.