Coronahilfen: Gefahr des Subventionsbetrugs bei Inanspruchnahme von KfW-Darlehen beachten
Die Inanspruchnahme von KfW-Krediten ist für viele Gastronomie- und Hotelbetriebe eine vorläufige wirtschaftliche Stütze in der Corona-Krise. Allerdings kann bereits bei der Antragsstellung einiges schiefgehen, was strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Daher ist beim Abschluss solcher Darlehensverträge höchste Vorsicht geboten, warnt Patrick Baumfalk, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht. Die staatlichen Hilfsprogramme könnten die Betriebe in eine noch heiklere Lage versetzen als zuvor.