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Teilzeitarbeit

Besonders Kellner werden gerne "auf Abruf" angestellt,.ongchinonn | Pixabay
Personalführung

„Arbeit auf Abruf“ in Gefahr

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verschiedene Verschärfungen im Teilzeitrecht vorsieht. Die Gastronomie ist dabei besonders von der geplanten Regelung für „Arbeit auf Abruf“ betroffen.

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