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Testpflicht

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Unternehmensführung

Übersicht: Testpflicht für Gäste in den einzelnen Bundesländern

Für den Besuch der Außengastronomie müssen die Gäste in vielen Bundesländern aktuell keinen Negativtest mehr als Zugangsvoraussetzung vorzeigen, zudem entfällt die Testpflicht für die Nutzung der Außengastronomie in vielen Landkreisen, in denen stabile Sieben-Tage-Inzidenzwerte von unter 50 bzw. 35 vorliegen. Der DEHOGA stellt eine Zusammenfassung der Regelungen für das Gastgewerbe zum Download zur Verfügung.

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