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gesrey | iStockphoto
Unternehmensführung

Nach Klage gegen Verbraucher-Portal „Topf Secret“: Verbraucher dürfen Lebensmittel-Kontrollergebnisse weiterhin im Internet veröffentlichen

Bürger dürfen die Ergebnisse von offiziellen Lebensmittelkontrollen in Restaurants, Bäckereien oder Imbissbuden im Internet veröffentlichen. Das hat das Landgericht Köln entschieden – und damit eine Klage des Lobbyverbandes DEHOGA abgewiesen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatte mit der Musterklage verhindern wollen, dass Verbraucher die Behördenberichte auf dem foodwatch-Portal „Topf Secret“ hochladen. Die Richter in Köln urteilten jedoch, dass eine Veröffentlichung zulässig sei.

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Politik & Verbände

Topf Secret: Fragen und Antworten zur Hygieneberichte-Veröffentlichung

Seit Januar 2019 kann jeder auf der Online-Plattform Topf Secret die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Cafès, Bäckereien und anderen lebensmittelverarbeitenden Betrieben abfordern und veröffentlichen. Was den Verbrauchern als Notwendigkeit verkauft wird, stößt im Gastgewerbe auf große Kritik – von Geschäftsführern und Verbänden gleichermaßen. Wie fällt das erste Urteil in zweiter Instanz aus und wie funktioniert das Topf Secret-System eigentlich?

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