Corona-Schlussabrechnungen: bisherige Erfahrungen mit den Bewilligungsstellen
Betriebe müssen ihre Schlussabrechnungen der Corona-Beihilfen bis zum 30. Juni 2023 einreichen. In bestimmten Fällen ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, der ebenfalls bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden muss. Wie die zuständigen Stellen bisher mit den Schlussabrechnungen umgegangen sind, fasst Steuerberater Lars Rinkewitz zusammen. Es würden zahlreiche Detailfragen gestellt und umfangreiche Unterlagen angefordert.