Corona-Krise
Urlaubsplanung in der Kurzarbeit
Kurz vor dem Jahreswechsel hatte die Bundesagentur für Arbeit ihre Fachliche Weisung zur Notwendigkeit der Einbringung von Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit verschärft. Wohl aufgrund vielfach geäußerter arbeitsrechtlicher Bedenken gegen eine allzu weitgehende Verpflichtung zur Urlaubsplanung in der Kurzarbeit hat die BA jetzt den Arbeitgeberverbänden eine mit dem Bundesarbeitsministerium abgestimmte Präzisierung ihrer Fachlichen Weisung übermittelt.