Arbeitgeber in der Pflicht: Urlaub verjährt nicht automatisch
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neuen Urteil höhere Anforderungen an den Beginn der Verjährungsfrist beim gesetzlichen Urlaubsanspruch aufgestellt. Arbeitgeber*innen müssen ihre Beschäftigten über ihren konkreten Urlaubsanspruch und die Verjährungsfristen belehren, andernfalls beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen. Rechtsanwalt Fleßer gibt dazu Praxistipps.