Arbeitgeberbeleidigungen in WhatsApp-Chats können zur Kündigung führen
Das Bundesarbeitsgericht zieht klare Grenzen für den Schutz vertraulicher Kommunikation. Beleidigende Äußerungen durch Arbeitnehmer in privaten Chatgruppen können zur fristlosen Kündigung führen. Ein No-Go stellen beleidigende, rassistische, sexistische und zu Gewalt aufstachelnde Äußerungen über den Arbeitgeber und/oder dessen Vertreter in privaten Chatgruppen dar – sie können eine außerordentliche, fristlose Kündigung rechtfertigen.