Vorsicht bei der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Neben den staatlichen Hilfen versucht die Politik, auch durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die Gastronomen und Hoteliers zu unterstützen. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages ist infolge der Corona-Pandemie erneut bis zum 30. April 2021 ausgesetzt worden. Wer allerdings bloß die Überschriften liest, wiegt sich vielleicht zu früh in Sicherheit und es droht ein böses Erwachen. So ist die Aussetzung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt erläutert in diesem Beitrag die Bedingungen und gibt Hilfestellungen für betroffene Unternehmer.
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