Suche

Vorsicht bei der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Neben den staatlichen Hilfen versucht die Politik, auch durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die Gastronomen und Hoteliers zu unterstützen. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages ist infolge der Corona-Pandemie erneut bis zum 30. April 2021 ausgesetzt worden. Wer allerdings bloß die Überschriften liest, wiegt sich vielleicht zu früh in Sicherheit und es droht ein böses Erwachen. So ist die Aussetzung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt erläutert in diesem Beitrag die Bedingungen und gibt Hilfestellungen für betroffene Unternehmer.

Dr. Jasper StahlschmidtDr. Jasper Stahlschmidt

Wann bin ich eigentlich verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen?

In Deutschland muss ein Unternehmen, das gegenüber seinen Geschäftspartnern nur beschränkt haftet (also bspw. eine sogenannte GmbH oder UG), bei Eintreten der sogenannten Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen. Hierfür sind die Geschäftsführer verantwortlich. Zahlungsunfähigkeit liegt bereits schon dann vor, wenn 10 % oder mehr der aktuell fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlt werden können. Überschuldung liegt dagegen vor, wenn für das Unternehmen keine Fortführungsperspektive mehr besteht und dann das Vermögen des Unternehmens die Schulden nicht mehr deckt. Das Vorliegen dieser Umstände ist oft schwer zu ermitteln. Hierfür sollte ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Die Politik hat die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 ausgesetzt. Kann sich auch mein Unternehmen auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 berufen?

Vor kurzem hat die Politik den hierfür geltenden § 1 des COVID-19- Insolvenzaussetzungsgesetzes angepasst. Wer sich auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beruft, muss für sein Unternehmen danach Folgendes nachweisen:

Partner aus dem HORECA Scout

Das Unternehmen muss als Folge der COVID- 19 Pandemie insolvenzreif geworden sein. Dies wird vermutet, wenn das Unternehmen am 31.12.2019 zahlungsfähig war.
Weiterhin ist erforderlich, dass das Unternehmen staatliche Hilfeleistungen bis zum 28. Februar beantragt hat. Wenn eine Antragstellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen innerhalb des Zeitraums nicht möglich war, reicht es aus, wenn das Unternehmen in den Kreis der Antragsberechtigten für die staatlichen Hilfsprogramme fällt.

Zudem müssen positive Aussichten auf Erlangung der Hilfeleistungen bestehen. Die Voraussetzungen, um überhaupt staatliche Hilfe zu bekommen, müssen also erfüllt sein.
Zuletzt muss auch nachgewiesen sein, dass die Auszahlung der Hilfeleistung die Insolvenzreife, also die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung beseitigt.
Besonders der letzte Punkt dürfte für viele Unternehmer eine große Hürde darstellen. Hier muss eine Finanzplanung dokumentieren, dass durch die Auszahlung der staatlichen Hilfeleistungen die bestehende oder drohende Liquiditätslücke geschlossen werden kann. Wir empfehlen hier eine Bestätigung und Dokumentation durch einen externen Berater, der die Planung mit Ihnen erläutert und dies auch rechtlich prüft.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und Urteile
Gekündigt und sofort krank: Warum Arbeitgeber mit Misstrauen allein nicht weiterkommen

Welche Haftungsrisiken bestehen für Geschäftsführer und Unternehmer, bei deren Unternehmen die Voraussetzungen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht bestehen?

In diesem Fall drohen dem betroffenen Geschäftsführer strafrechtliche Risiken wegen Insolvenzverschleppung. Außerdem darf ab dem Zeitpunkt der Insolvenzantragspflicht im Grundsatz keine Zahlung vom Unternehmen mehr geleistet werden. Lediglich innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Eintritt der Antragspflicht können unter bestimmten Bedingungen sogenannte betriebsnotwendige Zahlungen vom Unternehmen geleistet werden. Wenn der Geschäftsführer gegen dieses Zahlungsverbot verstößt, dann muss er bei einer späteren Insolvenz damit rechnen, dass er solche Zahlungen, die ganz erheblich sein können, aus seinem Privatvermögen zurückerstatten muss. Dies führt in vielen Fällen dann auch zur Privatinsolvenz des Geschäftsführers. Dieses Problem stellt viele Geschäftsführer und Unternehmer vor ein ganz großes Dilemma.

Themen in diesem Artikel
Recht und FinanzenCoronaCorona-HilfenInsolvenzantragspflicht

Es droht ein böses Erwachen, das dann viele, die sich in Sicherheit gewogen haben, in den finanziellen Ruin treibt. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe der nächsten Jahre, viele Geschäftsführer mit solchen Haftungsansprüchen konfrontiert sind. Gerade deswegen ist Vordenken besser als Nachdenken. Der Gesetzgeber will aber durch diese Haftungsandrohung die Verantwortlichen dazu bewegen, auch wirklich rechtzeitig die Reißleine zu ziehen und einen Insolvenzantrag zu stellen. Ab dem Moment, indem der Verantwortliche nämlich einen Insolvenzantrag stellt, besteht dann keine Haftungsgefahr. Wir sehen, dass sich viele betroffene Gastronomen und Hoteliers gerade auch wegen dieser Haftungsrisiken in einer absoluten Zwangslage befinden und auch aus nachvollziehbaren Gründen angesichts der rechtlich komplexen Haftungsrisiken überfordert sind. Gerade deswegen ist es wichtig, hier Experten zu Rate zu ziehen.

Welche Möglichkeiten habe ich als betroffener Geschäftsführer, um den Haftungsrisiken zu entgehen?

Falls Sie als Geschäftsführer oder Unternehmer unsicher sind, ob die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum Tragen kommt, kann es durchaus sinnvoll sein, proaktiv ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Insolvenzverfahren, das die Sanierung des Unternehmens zum Ziel hat und bei dem der Geschäftsführer weiter an Bord bleibt und die Sanierungsoptionen maßgeblich mitbestimmt.

Im Falle der Einleitung eines solchen Verfahrens ist jedenfalls der Geschäftsführer auf der sicheren Seite und muss dann nicht mehr mit den Haftungsrisiken wegen Insolvenzverschleppung rechnen. Zudem bietet das Verfahren verschiedene Sanierungswerkzeuge, die helfen, das Unternehmen wieder profitabel zu machen. Viele Unternehmen haben auch zu Coronazeiten erfolgreich dieses Sanierungsinstrument genutzt. In jedem Fall sollten die Insolvenzantragspflicht bzw. die mögliche Aussetzung und die bestehenden Optionen sorgfältig geprüft werden.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceVersicherungen und RisikomanagementMobilität und Logistik
Sicherheitstipp Wegeunfälle: BGN unterstützt Betriebe mit konkreten Tools

Autor: Dr. Jasper Stahlschmidt ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht und Geschäftsführer der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft: www.buchalik-broemmekamp.de

Canva
Recht und Compliance

Gekündigt und sofort krank: Warum Arbeitgeber mit Misstrauen allein nicht weiterkommen

Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell der Verdacht allein zur teuren Falle wird. Wann reicht ein auffälliges Timing aus, um die Krankschreibung anzuzweifeln? Und was müssen Gastgeber konkret in der Hand haben, bevor sie handeln?

Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Finanzen und Controlling

Kauf einer Unternehmensimmobilie: Neue Chancen bei der Kaufpreisaufteilung

Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Spielraum bei der Bewertung von Grund und Boden und kann – richtig genutzt – zu höheren Abschreibungsvolumen führen. Eine professionelle Beratung zur Kaufpreisaufteilung kann bei größeren Immobilienerwerben erhebliche Steuervorteile erschließen. Zugleich sollte der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Effekt stehen.

Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil Initial
Recht und Compliance

Rodentizid-Verbot: Warum Gastronomiebetriebe ihre Schädlingsprävention jetzt umstellen müssen

Die Schädlingsbekämpfung steht vor einem Paradigmenwechsel: Ab Mitte 2026 dürfen Giftköder gegen Nagetiere nur noch bei akutem Befall eingesetzt werden. Die bisher übliche vorbeugende Dauerbeköderung wird verboten. Für Hotels und Gastronomiebetriebe bedeutet das: Wer seine Präventionskonzepte nicht rechtzeitig anpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen und gefährdet Hygienezertifikate.

Kemal Üres
Führung, Management und Leadership

Neue Folge „Kemal Rettet“: Wenn Leidenschaft nicht mehr reicht

70 Stunden in der Woche – für vier Euro netto. Kann ein Café überleben, wenn die Inhaberin alles gibt, aber die Zahlen gegen sie arbeiten? Kemal Üres zeigt in Braunschweig, wo selbst bei zufriedenen Gästen die Gefahr lauert – und warum Herzblut allein keine Miete zahlt.

NESTO; Pawel Czerwinski, Pexels
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

KI-gestützte Personalverwaltung: Wie Sprachsteuerung den HR-Alltag in der Gastronomie revolutioniert

Die Nesto Software GmbH präsentiert auf der INTERNORGA 2026 eine KI-gestützte Automatisierungslösung, die Personalverantwortlichen in Gastronomie und Hotellerie zeitaufwändige Routinearbeiten abnimmt. Das System NORA beantwortet HR-Anfragen per Spracheingabe und automatisiert wiederkehrende Verwaltungsprozesse. Was bedeutet das für Betriebe, die täglich mit Schichtplänen, Saisonverträgen und Compliance-Vorgaben jonglieren?

Weitere Artikel zum Thema

Canva
Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell[...]
Canva
Dennis112, Pixabay
Wegeunfälle kosten Zeit und Geld – doch viele Betriebe glauben, sie könnten daran nichts ändern. Ein Irrtum: Mit den richtigen Werkzeugen lassen sich Mobilitätsrisiken systematisch senken. Die BGN zeigt, wie das funktioniert.[...]
Dennis112, Pixabay
Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Spielraum bei der Bewertung von Grund und Boden und kann – richtig genutzt – zu höheren Abschreibungsvolumen führen. Eine professionelle Beratung zur Kaufpreisaufteilung kann bei größeren Immobilienerwerben erhebliche Steuervorteile erschließen.[...]
Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil Initial
Die Schädlingsbekämpfung steht vor einem Paradigmenwechsel: Ab Mitte 2026 dürfen Giftköder gegen Nagetiere nur noch bei akutem Befall eingesetzt werden. Die bisher übliche vorbeugende Dauerbeköderung wird verboten. Für Hotels und Gastronomiebetriebe bedeutet das: Wer seine[...]
Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil Initial
Provinz Belluno, in der mit Cortina d'Ampezzo einer der zentralen Austragungsorte liegt; Francesco_Foti, Pixabay
Lohnen sich internationale Sportevents für lokale Gastronomiebetriebe wirklich? Eine aktuelle Datenanalyse des Finanztechnologie-Unternehmens SumUp zu den italienischen Austragungsorten der diesjährigen Winterspiele liefert eindeutige Zahlen: Restaurants, Hotels und Bars verzeichneten während der Veranstaltung deutliche Umsatzsteigerungen –[...]
Provinz Belluno, in der mit Cortina d'Ampezzo einer der zentralen Austragungsorte liegt; Francesco_Foti, Pixabay
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.