
Stoppen Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen miese Google-Bewertungen?
Negative Online-Bewertungen können für Hotels und Gastronomiebetriebe erheblichen Schaden anrichten, insbesondere wenn sie von ehemaligen oder aktuellen Mitarbeitenden stammen. Manche Arbeitgeber erwägen daher, mittels Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen solchen Bewertungen vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Doch ist dieser Ansatz rechtlich haltbar und erfolgversprechend? Rechtsanwalt Thomas Feil, spezialisiert auf Reputationsrecht und die Löschung negativer Bewertungen, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen.