
Vorsicht bei Schlussabrechnungen für die Corona-Hilfen
Die Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen (Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe) sind bis zum 30. Juni 2023 über einen prüfenden Dritten den Bewilligungsstellen über das Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einzureichen. Den aktuellen Stand der Dinge zum Thema Schlussabrechnungen erläutert Ihnen Steuerberater Lars Rinkewitz von ECOVIS NRW.