IHA-Merkblatt (FAQ) zum neuen Hotelmelderecht ab 2025
Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 – 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen. Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In den FAQs der IHA werden die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon aufgegriffen.