BFH-Urteil zur Erbschaftsteuer: Gefahr für Familienbetriebe der Gastronomie und Hotellerie?
Das Erbschaftsteuerrecht sieht für Betriebsvermögen teils umfangreiche Befreiungen von der Erbschaftsteuer vor. Das galt in der Vergangenheit auch für Betriebe aus der Gastronomie und Hotellerie. Nun sorgt ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) für Aufregung in Familienbetrieben im Beherbergungsgewerbe: Denn quasi im Vorbeigehen lässt das Gericht verlauten, dass diese Steuervorteile nicht für Beherbergungsbetriebe und ggf. die Gastronomie gelten.